Göschel
,
Karl
Friedrich, orthodoxer
Philosoph der Hegelschen
Schule, geb. zu
Langensalza,
[* 3] studierte in
Leipzig
[* 4] die
Rechte, ward 1834 in das preußische
Justizministerium nach
Berlin
[* 5] berufen, in welchem er besonders in
kirchlichen Angelegenheiten arbeitete, und später zum
Präsidenten des
Konsistoriums der
Provinz
Sachsen
[* 6] ernannt, allein infolge
der Märzereignisse 1848 zum Rücktritt genötigt. Bis zu seinem
Tod für die evangelische
Landeskirche im konservativen
Interesse
thätig, starb er in
Naumburg.
[* 7] Obgleich nicht Theolog von
Fach, ist Göschel
doch für die
Stellung
des Hegelschen
Systems zur
Theologie entscheidend geworden.
Schon seine anonym erschienene
Schrift
Ȇber
Goethes
Faust und dessen
Fortsetzung« (Leipz. 1824) bewies seine Vorliebe für
Hegel; die
»Aphorismen über Nichtwissen und absolutes
Wissen« (Berl.
1829) suchten die Übereinstimmung der Hegelschen
Philosophie mit dem christlichen
Glauben darzuthun. Nach
Hegels
Tod bildete
Göschel
die äußerste
Rechte der
Schule in den
Schriften: »Der
Monismus des
Gedankens« (Naumb. 1832);
»Hegel und seine Zeit, mit Rücksicht auf Goethe« (Berl. 1832);
»Aus Dante Alighieris Göttlicher Komödie« (Naumb. 1834) und »Unterhaltungen zur Schilderung Goethescher Dicht- und Denkweise« (Schleusingen 1834-38, 3 Bde.),
worin dargethan werden soll, daß Goethe in seiner Sprache [* 8] das Evangelium gepredigt habe.
Für die persönliche Unsterblichkeit nahm er lebhaft Partei in den Schriften: »Von den Beweisen für die Unsterblichkeit der menschlichen Seele« (Berl. 1835) und »Die siebenfältige Osterfrage« (das. 1836). Religiöse Tendenzen durchdringen auch seine juridischen Schriften: »Zerstreute Blätter aus den Hand- u. Hilfsakten eines Juristen« (Erfurt [* 9] u. Schleusing. 1835-42, 3 Bde.);
»Der Eid nach seinem Prinzip, Begriff und Gebrauch« (Berl. 1837) und »Das Partikularrecht im Verhältnis zum gemeinen Recht und der juristische Pantheismus« (das. 1837).
Gegen Strauß [* 10] sind seine »Beiträge zur spekulativen Philosophie von Gott, dem Menschen und dem Gottmenschen« (Berl. 1838) gerichtet. Von seinen übrigen Schriften sind noch hervorzuheben: »Chronik der Stadt Langensalza« (Langens. 1818-42, 3 Bde.);
»Säkularerinnerungen des Jahrs 1848« (Magdeb. 1848);
»Dante Alighieris Osterfeier im Zwillingsgestirn« (Halle [* 11] 1849);
»Die Konkordienformel nach ihrer Geschichte, Lehre [* 12] und kirchlichen Bedeutung« (Leipz. 1858) und »Vorträge und Studien über Dante« (Berl. 1863).