Gönner
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Nikolaus Thaddäus von, bedeutender Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. zu Bamberg, [* 3] wurde daselbst 1789 ordentlicher Professor der Rechte, 1797 Hofkammerkonsulent, 1799 Professor des Staatsrechts an der Universität Ingolstadt, [* 4] deren Verlegung nach Landshut [* 5] (1800) er vornehmlich bewirkte, und zu deren Prokanzler er 1803 und 1804 ernannt ward. 1811 in die Gesetzgebungskommission nach München [* 6] berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts vom Isarkreis, 1813 geadelt, 1815 Geheimer Justizreferendar, 1817 Geheimrat und außerordentlicher, ¶
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1820 ordentlicher Staatsrat, 1826 aber nach Verlegung der Universität Landshut Honorarprofessor der Rechtsphilosophie. Er starb Gönner
zählte
zu den einflußreichsten Häuptern der philosophisch-juristischen Schule. Von seinen gesetzgeberischen Arbeiten nennen wir
den »Entwurf eines Gesetzbuchs über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen« (Erlang. 1815-17, 3 Bde.),
das Hypothekengesetz mit »Kommentar« (Münch. 1823-1824, 2 Bde.) und den neuen »Entwurf des Strafgesetzbuchs« (das. 1822); von seinen übrigen zahlreichen Schriften das »Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses« (Erlang. 1801-1803, 4 Bde.; 2. Aufl., das. 1804) und sein »Deutsches Staatsrecht« (das. 1804).