Gnadenjahr
,
Jahr, auf dessen Dauer nach dem Ableben eines Besoldeten dessen Erben, besonders Witwe und Kinder, noch die Einkünfte des Amtes beziehen.
Beschränkt sich diese Frist auf ein halbes oder, wie dies in der Regel der Fall, nur auf ein Vierteljahr, so heißt sie Gnadenhalbjahr oder Gnadenquartal.