Glockenweihe
,
Glockentaufe, Feierlichkeit bei Einweihung einer
Glocke. Die in der kath.
Kirche noch gegenwärtig gebräuchliche
Glockenweihe
ist erst seit dem 8. Jahrh. üblich geworden. Sie ist
nicht überall gleich;
wesentlich besteht sie darin, daß unter dem
Gesange des
Miserere und des 28. Psalms die
Glocke mit geweihtem
Wasser besprengt, mit heiligem Öl gesalbt, bekreuzigt, mit der Taufformel geweiht und beräuchert wird. Die
Glocke erhält
eine heilige
Person als
Paten und führt deren
Namen. Die
Reformation hat die Glockenweihe
als einen
Mißbrauch verworfen; doch findet
auch in der prot.
Kirche bei der Einführung neuer
Glocken eine angemessene kirchliche Feier statt. –
Vgl. Steffens, Kirchenweihe und Glockensegnung aus dem röm. Pontifikale (Essen [* 2] 1893).