Gleichheit
ist das Verhältnis, vermöge dessen von zweierlei irgend einer Art dasselbe gilt. So spricht man von Gleichheit
der
Dinge, wenn sie dieselben Eigenschaften haben; von Gleichheit
der
Begriffe, wenn sie durch dieselben
Merkmale gedacht
werden (s.
Identität); von Gleichheit
zweier
Flächen, wenn sie dieselbe
Größe haben u.s. w. Gesellschaftliche Gleichheit
nennt man dasjenige
Verhältnis der zu einer Gesellschaft gehörigen
Personen, vermöge dessen sie gleiche
Rechte und Pflichten haben.
Schon das
ältere Naturrecht stützte sich auf den
Begriff der Gleichheit
, indem es denselben zur Bestimmung der ersten
Grundbegriffe des
Rechts benutzte. Aber erst zur Zeit der
Französischen Revolution ward die Gleichheit
aller förmlich proklamiert.
Allgemein anerkannt ist die Forderung der Gleichheit
vor dem Gesetz. Jeder
Staatsbürger soll den Schutz der Gesetze gleichmäßig
genießen und diesen gleichmäßig
Unterthan sein.