Glebae
adscripti
(lat., d. h. der Erdscholle zugeschrieben,
zugeteilt) hießen seit dem 4. Jahrh. n. Chr. im
Römischen
Reiche die
Arbeiter (coloni) auf
Gütern, welche personlich frei,
aber an den
Boden des betreffenden Gutes in der Art gebunden waren, daß sie auch, wenn dieses in andere
Hände überging, mit demselben verbunden blieben. Sie zahlten an den Grundherrn eine jährliche, regelmäßig aus
Früchten
bestehende
Abgabe, und auch ihr Vermögen gehörte in der Art zum Gute, daß es ohne Genehmigung des Grundherrn nicht veräußert
werden durfte. Mit derselben Bezeichnung belegt man dann auch die Hörigen und Leibeigenen (s.
Leibeigenschaft) des Mittelalters; auch jeden durch einseitigen
Beruf oder drückende Verhältnisse «an die
Scholle Gefesselten».
(Vgl.
Kolonat,
Bauer,
Bauerngut,
Bauernstand.)