Glaubenszwang
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die mit Gewalt geltend gemachte Forderung an andre, ihre eigne religiöse Überzeugung zu verleugnen und sich zu einem ihnen vorgelegten Glaubensbekenntnis zu bekennen. Vgl. Toleranz.
Glaubenszwang
29 Wörter, 235 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Glaubenszwang,
die mit Gewalt geltend gemachte Forderung an andre, ihre eigne religiöse Überzeugung zu verleugnen und sich zu einem ihnen vorgelegten Glaubensbekenntnis zu bekennen. Vgl. Toleranz.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Glaubenszwang,
s. Glaubensfreiheit. ^[= Religions- oder Bekenntnisfreiheit, das Recht, einen von der Staatsreligion abweichenden Glauben ...]
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Glaubenszwang.