Glaubensbekenntnis
(Confessio fidei, Symbolum), die öffentliche Erklärung einer Kirche oder einer religiösen Partei oder eines Einzelnen über das, was sie als wahre Lehren des Glaubens mit Überzeugung annehmen, also eine kurze, aber hinreichend bezeichnende Zusammenstellung derjenigen Artikel, welche man als den Kern des Glaubens betrachtet, an welche sich sowohl die Lehrer einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft wie die Glieder derselben als an eine Regel und Richtschnur halten. Die außerchristlichen Religionen haben darauf im allgemeinen nicht den entscheidenden Wert gelegt wie das Christentum. Ihr Glaubensbekenntnis besteht darin, daß man sich beim Kultus beteiligt und der Autorität der Priester unterwirft. Dagegen kann das sogen. Schma Israel (5. Mos. 6, 4). und das »Allah ist Allah, und Mohammed ist sein Prophet« als das Glaubensbekenntnis des Judentums und des Islam gelten. Auch das älteste christliche Glaubensbekenntnis bestand bloß in der Aussage, daß »dieser (Jesus nämlich) ist der Christ« (Apostelg. 9, 22). Allmählich wurde allerlei jüdischen und heidnischen, zuletzt auch innerchristlichen Abweichungen von dem kirchlichen Gemeinbewußtsein gegenüber dieses Glaubensbekenntnis erweitert, ausgeführt, bereichert, und es traten im Lauf einer solchen Entwickelung nicht nur bald das sogen. apostolische (s. d.), nicäisch-konstantinopolitanische (s. d.) und Athanasianische (s. d.) Glaubensbekenntnis hervor, sondern es wurde überhaupt Sitte, daß jede Religionsgenossenschaft ihr besonderes Glaubensbekenntnis oder ihre Konfession hatte. Über diese Glaubensbekenntnisse sind die den einzelnen Kirchen und Sekten gewidmeten Artikel zu vergleichen. S. Symbolische Bücher.