Glasdach
(Glasdecke, Oberlicht), die meist in Verbindung mit Eisenkonstruktionen vorkommende Eindeckung der Dachfläche mit starkem Glas, [* 3] sog. Hagel- oder Rohglas. Sie kommen zur Anwendung bei Oberlichtkonstruktionen der Wohngebäude, über Treppenhäusern und Vestibülen, Unterfahrten und Austritten, Gewächshäusern und Wintergärten, Sheddächern, Eisenbahnhallen u. s. w. In einfachster Form hingegen, unter Verwendung von gegossenen Hartglasziegeln, dienen sie zur Erleuchtung dunkler Kellerräume unter Hausfluren, Durchfahrten, während sie in geriffelter Tafelform auch bei Lichtschachtfenstern und als in der Dachfläche liegende Dachfenster zur Anwendung kommen.
Die
Stärke
[* 4] des hierzu verwendeten
Glases, welches geblasenes, gegossenes, Hart- oder
Drahtglas sein kann, beträgt für
ersteres 4,5 bis 5
mm, für geripptes Gußglas 7–12
mm, für
Drahtglas über 8
mm. Bei allen Glasdach
handelt es sich sowohl um ein
sicheres und schnelles
Abführen der äußern Niederschläge, als auch des innern niederschlagenden, durch die Temperaturausgleichung
hervorgerufenen Schweiß- oder Beschlagwassers. Letzterer Übelstand wird vermieden durch Verdoppelung der
Glasflächen, sodaß zwischen der äußern und innern
Verglasung eine isolierende Luftschicht entsteht. Die Befestigung und
Dichtung der
Glastafeln erfolgt entweder durch Kitten, oder da der Kitt in der
Sonne
[* 5] leicht rissig wird, vermeidet man alle
Kittfugen durch geeignete Befestigungen und Überdeckungen der
Glastafeln (Bolzanosche Eindeckungsweise).