im objektivenSinne der vom menschlichen Willen unabhängige
Ablauf
[* 2] äußerer Vorgänge,
insofern dessen Resultate in
Beziehung zu den Wünschen und Hoffnungen der
Menschen gesetzt werden. In diesem
Sinne ist Glück gleichbedeutend
mit Zufall. In engerer Bedeutung heißt Glück die äußere Fügung in dem
Sinne, daß sie für einen bestimmten
Menschen eine
günstige, sein Begehren befriedigende ist. «Er hat Glück» heißt,
die Dinge laufen so, wie er es wünscht.
Glück im subjektivenSinne ist der Lustzustand einer vollständigen Befriedigung aller Wünsche. Dieser Genuß der Wunschlosigkeit
ist ebendeshalb, weil der Lauf des Lebens fortwährend größere oder geringere Bedürfnisse neu fühlbar macht, ein ebenso
schnell vorübergehender wie seltener Zustand: daher die Klagen über die Flüchtigkeit des Glück u. s. w.
Barbara Elisabeth, Dichterin und Schriftstellerin unter dem
PseudonymBettyPaoli, geb. in
Wien,
[* 3] wirkte
als Erzieherin in
Rußland,
Schlesien,
[* 4]
Wien und andern Orten, war 1843–48 Gesellschafterin der Fürstin
Schwarzenberg in
Wien
und lebt seit 1850 daselbst in litterar. Thätigkeit. Sie hat sich namentlich als lyrische Dichterin
von Klarheit und
Adel der Form mit meist wehmütiger Grundstimmung bekannt gemacht. Der Sammlung ihrer «Gedichte»
(Pest 1841; 2. Aufl. 1845) folgte eine zweite u. d. T.
«Nach dem Gewitter» (ebd. 1843; 2. Aufl. 1850),
Christian Friedr. von, Jurist, geb. zu
Halle,
[* 6] studierte daselbst Rechtswissenschaft und begann 1777 Vorlesungen
zu halten. Er folgte 1784 einem Rufe als ord. Professor der
Rechte nach
Erlangen,
[* 7] wo er 1809
Senior der Juristenfakultät wurde
und starb. Seine «Ausführliche Erläuterung der
Pandekten» (34 Bde.,
Erlangen 1790–1830; fortgesetzt von Mühlenbruch, Bd. 35–43,
1832–45; von Fein, Bd. 44
u. 45, 1851–53; von
Arndts, Bd. 46–48, 1868–78; weiter fortgesetzt von
Leist, Burckhard u. a.;
italienisch von Serafini und Cogliolo, Mail. 1886 fg.) ist ein
Denkmal deutschen Fleißes. Ferner sind zu erwähnen seine
«Hermeneutisch-systematische Erörterung der
Lehre
[* 8] von der Intestaterbfolge»
(Erlangen 1803; 2. Aufl. 1822)
und das «Handbuch zum systematischen
Studium des neuesten röm. Privatrechts»
(Tl. 1, ebd. 1812).
Christian
Wilhelm von, Sohn des vorigen, Keltolog, geb. zu
Erlangen, studierte hier Rechtswissenschaft,
ging später nach
Tübingen
[* 9] und mußte 1833,
weil er in den gegen die
Burschenschaft eingeleiteten Hochverratsprozeß
verwickelt war, nach der
Schweiz
[* 10] flüchten, wo er sich zu Bern
[* 11] als Privatdocent für Kirchenrecht habilitierte. 1845 nach der
Heimat
zurückgekehrt, widmete er sich histor.
Studien, erhielt 1859 eine Anstellung an der
MünchenerHof- und Staatsbibliothek und
starb daselbst Er schrieb: «Die bei Julius
Cäsar vorkommenden kelt.
Namen»
(Münch. 1857),
«Renos, Moinos und Mogontiacon, die gallischen
Namen u. s. w.» (ebd. 1865),
«Die
Bistümer Noricums, besonders das lorchische,
zur Zeit der röm. Herrschaft»
(Wien 1855) und zahlreiche der kelt.
Philologie angehörende Monographien.