wird sowohl (im objektiven Sinn) als Bezeichnung einer Lebenslage wie (im subjektiven Sinn) als solche eines
Gemütszustandes gebraucht. Im erstern Sinn drückt dasselbe den Besitz eines an sich wünschenswerten Guts (Gesundheit, Reichtum,
vorteilhafte Lebensstellung) aus, dessen Erlangung weder gewiß noch auch nur (für den Betreffenden)
besonders wahrscheinlich war; im letztern Sinn das aus demselben entspringende Lustgefühl (Glückseligkeit).
Insofern das im Besitz Befindliche ein wirkliches Gut, wird dessen Besitzer ein »Glücklicher«, insofern dessen Besitz auf dem
Zufall beruht, wird das Glück selbst veränderlich (launenhaft) genannt ( Glück und
Glas, Wie leicht bricht das!« Uhlands »Glück von Edenhall«); insofern der Freude am Besitz aus dem Bewußtsein
der Zufälligkeit desselben die Furcht vor dem möglichen oder gar wahrscheinlichen Verlust sich zugesellt, ist das Glücksgefühl
kein reines, sondern ein gemischtes, jene Lust durch diese Trauer dämpfendes Gefühl (Schillers »Ring des Polykrates«). Um des
erstern willen heißen Güter, deren Besitz unsicher ist (sogen. äußere Güter, wie Gesundheit, Vermögen etc.),
vorzugsweise
Glücksgüter;
Spiele, in welchen der Gewinst vom Zufall abhängt, Glücksspiele;
derjenige, der hat (im Spiel, bei den Frauen
etc.), besonders wenn es sich häufig wiederholt, heißt ein »Glückskind«,
wenn er darauf ausgeht, ein »Glücksritter«;
um des letztern willen fühlt sich der im G. Befindliche
durch die erfahrene Gunst des Zufalls zwar »beglückt«, aber nicht »glücklich«,
weil das Gefühl der Dauerhaftigkeit mangelt (»Ich hab' im Leben Glück gehabt, Doch glücklich bin ich nie gewesen!« Dingelstedt).
Beides macht, daß das Glück zwar Neid erregt (auch »bei den Göttern!«),
aber nicht neidenswert ist (bei
den Weisen!), indem es als Glück im objektiven Sinn von dem Verdienst, dessen Aussicht auf Erlangung eines an sich wünschenswerten
Guts (des Bewußtseins erfüllter Pflicht) weder ungewiß noch gar unwahrscheinlich, sondern notwendig ist, als Glück im subjektiven
Sinn aber von der Seligkeit, dem aus dem Besitz eines unverlierbaren Guts (wie es das Bewußtsein der Pflichterfüllung
ist) entspringenden Lustgefühl, dessen Reinheit durch keine Furcht möglichen Verlustes getrübt werden kann, übertroffen
wird.
1) Christian Friedrich von, namhafter deutscher Rechtsgelehrter, geb. zu Halle, habilitierte sich daselbst 1777 und
ward 1784 ordentlicher Professor der Rechte in Erlangen, starb daselbst Sein Hauptwerk ist die
»Ausführliche Erläuterung der Pandekten« (Erlang. 1790-1830, 34 Bde.; fortgesetzt von Mühlenbruch, Bd. 35-43, 1832-43; von
Fein, Bd. 44, 1851; von Arndts, Bd. 45-48, 1853-78; von Leist, 5 Tle., 1870-79, und Burckhardt, 3 Tle., 1871-81, mit Register
bis zum 45. Bd., 1822-68, 4 Bde.).
- Sein Sohn Christian Wilhelm v. Glück, geb. zu Erlangen, gest. als Beamter an der Hof- und Staatsbibliothek
in München, hat sich durch seine keltischen Forschungen einen Namen gemacht. Er veröffentlichte: »Die bei Julius Cäsar vorkommenden
keltischen Namen« (Münch. 1857);
»Renos, Moinos und Mogontiacon, die gallischen Namen etc.« (das. 1865);
das historische Werk »Die Bistümer Norikums, besonders das Lorchische, zur Zeit der römischen Herrschaft« (Wien 1855) u. a.
2) Elisabeth, unter dem Pseudonym Betty Paoli bekannte Dichterin, geb. zu Wien als die Tochter eines Arztes,
der frühzeitig starb, geriet mit 15 Jahren infolge des Vermögensverlustes ihrer Mutter in bedrängte Verhältnisse und verweilte
mit derselben 1833-35 in tiefster Zurückgezogenheit in Rußland. Nach Wien zurückgekehrt, wurde sie 1843 Gesellschaftsdame
der Fürstin Schwarzenberg, die sie auf Reisen in Deutschland und Frankreich begleitete, und widmete sich dann, in Wien
ihren Wohnsitz behaltend, litterarischen Arbeiten. Es erschienen von ihr: »Gedichte« (Pest 1841, 2. Aufl. 1845);
»Nach dem Gewitter«
(das. 1843);
»Die Welt und mein Auge«, Erzählungen (das. 1844, 3 Bde.);
»Romancero«, epische Gedichte (das. 1845);
»Neue Gedichte« (das. 1850, 2. Aufl. 1856);
»Lyrisches und Episches« (das. 1855) und
»Neueste Gedichte« (Wien 1870) sowie zahlreiche Kritiken;
die von großer künstlerischer Bildung zeugende
Schrift »Wiens Gemäldegalerien in ihrer kunsthistorischen Bedeutung« (das. 1865) und die kritische
Studie »Grillparzer und seine Werke« (Stuttg. 1875).
Ihre Gedichte sind voll leidenschaftlicher, zum Teil tiefer Empfindung,
reich an kräftig-originellen Zügen, Resultate schmerzlicher Erlebnisse und innerer Kämpfe, erheben sich
aber selten zur innern Versöhnung.