Gläubiger
(Creditor), derjenige, welcher an einen andern
(Schuldner, debitor) aus einem persönlichen
Rechtsverhältnis eine
Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht man von Darlehns-,
Kaufschillings-,
Mietgelds-,
Waren-, Wechselgläubigern
etc.;
mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von
Pfandgläubigern
(Faustpfand- oder Hypothekgläubigern
), im
Gegensatz zum nicht bevorzugten
Handschrift- (chirographarischen) Gläubiger
oder Chirographarier.
Vgl.
Konkurs.