Gitter
,
eine Umrahmung oder Umfriedigung eines Raums, ein Verschluß einer Fenster-, Thür-, Oberlicht- oder Dachlukenöffnung, welche durch eine rechtwinkelige oder schräge Durchkreuzung von Rundstäben oder Flachleisten oder von beiden zusammen gebildet werden. Das Material ist vorzugsweise Stein, Holz [* 2] oder Metall. Am gewöhnlichsten ist die Verwendung von Schmiede- oder Gußeisen, im Mittelalter auch von Messing. Die aus Metall gefertigten Stäbe oder Leisten hielt man an ihren Schneidepunkten durch Bänder zusammen.
In der Verschlingung dieser
Stäbe wurde bald eine große Mannigfaltigkeit und Kunstfertigkeit erreicht. Die glatten
Stäbe
und Latten wurden dann später mit angeschmiedeten oder gegossenen Blättern,
Blumen,
Arabesken,
Menschen- und Tierfiguren geschmückt,
so daß die Gitter
schließlich zu einem bedeutsamen Erzeugnis des Kunsthandwerks und mit dem größten
Luxus ausgestattet wurden.
Man fertigte Gitter
zum
Abschluß von
Kapellen in
Kirchen, zum
Abschluß des
Chors von den
Schiffen, zur Umfriedigung
der Grabdenkmäler in den
Kirchen, zur
Einfassung von
Taufsteinen,
Brunnen
[* 3] und öffentlichen
Denkmälern an. In der Renaissancezeit
wurden die auch in der Privatarchitektur allgemein und sind es auch bis jetzt in mannigfaltigster Verwendung als
Thor-,
Thür-,
Fenster-,
Grab- und Gartengitter
geblieben.
Zur Belebung der Eisenfarbe wird Vergoldung, Verkupferung, Vernickelung u.
dgl. benutzt. Neben dem am meisten verbreiteten Guß von Gittern
hat neuerdings
auch wieder die Schmiedekunst
[* 4] bei der Anfertigung von Gittern
große künstlerische Erfolge erzielt.
Charakteristische
Beispiele
sind das gotische Gitterwerk
am sogen.
Quintin
Massys-Brunnen in
Antwerpen,
[* 5] die Gitter
im
Dom zu
Freising,
[* 6] das Gitter
am
Grabmal
Karls IV. im
Dom zu
Prag
[* 7] und das Gitter
am Augustusbrunnen in
Augsburg.
[* 8]