Gisĕla,
deutsche Königin und röm. Kaiserin, Tochter des Herzogs Hermann II. von Schwaben, heiratete um 1007 nach dem Tode ihres ersten Gemahls, des sächs. Grafen Bruno, den Grafen Ernst aus dem neu-babenbergischen Geschlecht, der nach dem Tode ihres Bruders, des schwäb. Herzogs Hermann III., 1012 als Ernst I. das schwäb. Herzogtum erlangte. 1015 abermals Witwe, führte sie für ihren Sohn Ernst II. die vormundschaftliche Regierung in Schwaben, bis sie sich 1016 dem rheinfränk.
Grafen Konrad vermählte. Diese
Ehe wurde anfangs, weil der Verwandtschaftsgrad sie nach kanonischem
Recht
ausschloß, von der Geistlichkeit bemängelt. Als Konrad 1024
deutscher König ward, übte Gisela
, die mit ihm zugleich 1027 in
Rom
[* 2] die Kaiserkrönung empfing, auf Konrads Regierung einen bedeutsamen Einfluß aus. Sie suchte solange als möglich
zwischen ihrem Gemahl und dessen trotzigem Stiefsohne Ernst II. (s. d.)
von
Schwaben zu vermitteln. Auch die Erwerbung
Burgunds für das
Deutsche Reich
[* 3] ist zum
Teil G.s Werk.
Denn als Tochter der mit Hermann II. von Schwaben vermählten burgund. Gerberga, der Schwester des letzten Königs von Burgund Rudolf III., bewirkte sie, daß dieser ihren Gemahl Konrad II. im Vertrage zu Muttenz bei Basel [* 4] 1027 als Erben von Burgund anerkannte. Bedeutender noch war ihr Einfluß auf kirchlichem Gebiete; die meisten Bistümer und größern Abteien wurden mit Männern ihrer Wahl besetzt. Nach Konrads Tode 1039 schwand ihr Einfluß, denn mit ihrem Sohne, König Heinrich III., geriet sie mehrfach besonders wegen der Behandlung kirchenpolit. Fragen in Zerwürfnis. Sie starb Der Dom in Speyer [* 5] wurde ihre wie Konrads II. Grabesstätte.