Giro
(ital., spr. dschi-, «Kreis [* 2] oder Kreislauf»), [* 3]
das Indossament, der Vermerk der Übertragung eines Wechsels oder einer Anweisung auf einen andern Inhaber.
Über den Ursprung des Ausdrucks s. Wechsel.
Ein girierter Wechsel ist demnach ein von dem Inhaber an einen andern indossierter oder übertragener Wechsel.
Der, welcher einen girierten Wechsel an einen andern indossiert (der Indossant), heißt auch Giránt;
der, für den das Indossament erteilt ist (der Indossatar), auch Girat oder Giratar. (S. Indossament.)