(ital., spr. dschi-,
«Kreis
[* 2] oder
Kreislauf»),
[* 3]
das
Indossament, der Vermerk der Übertragung eines Wechsels oder
einer
Anweisung auf einen andern Inhaber.
Über den Ursprung des
Ausdrucks s. Wechsel.
Ein girierter Wechsel
ist demnach ein von dem Inhaber an einen andern indossierter oder übertragener Wechsel.
Der, welcher einen girierten Wechsel
an einen andern indossiert (der
Indossant), heißt auch
Giránt;
der, für den das
Indossament erteilt ist (der Indossatar),
auch
Girat oder Giratar. (S.
Indossament.)
oder
Agito, Gewicht in
Birma, ein Viertel der Gewichtseinheit Pehtha (Paitha) und = 0,9125 engl. Handelspfund =
413,9 giro.
Kontext
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'Giro' auf Seite 58.21 wurden 41 verwandte Einträge gefunden in total 4 Kontexten:
-
Girant, s. Giro
-
Girat, s. Giro
-
Giriren, s. Giro
-
Giro
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht)
Seite 194: Wechsellehre.
- Wechsel.
- Accept.
- Acceptiren.
- Acquit.
- A dirittura, s. A drittura.
- A drittura.
- Al corso.
- Alonge
- Au besoin.
- Auf Sicht.
- A uso.
- Aussteller, s. Wechsel.
- Ausstellung, s. Wechsel.
- A vue.
- Begeben.
- Bezogener.
- Court.
- Échéance.
- Effektiv.
- Endossiren, s. Indossiren.
- Girant, s.
Giro.
- Girat, s.
Giro.
- Giriren, s.
Giro.
Giro.
- Honorant.
- Honorat.
- Honoration.
- Honoriren.
- Im Fall, s. Wechsel.
- In dorso.
- Indossament, s. Indossiren.
- Indossiren.
- Kancellation
- Nach Sicht, s. Wechsel.
- Nothadresse, s. Wechsel.
- Obligo.
- Prefisso.
- Trassiren.
- Vista.
- Wechselstempel, s. Wechsel.
Total 41 Elemente.