Girāt,
s. Giro.
Girat
7 Wörter, 42 Zeichen
s. Giro.
(Agito),
(ital., spr. dschī-, »Kreis« [* 3] oder »Kreislauf«), [* 4]
die Übertragung oder Indossierung (Begebung) eines Wechsels oder einer Anweisung auf einen andern. Derjenige, der einen girierten Wechselbrief an einen andern indossiert (überträgt, begibt), heißt Girant und derjenige, auf dessen Namen das Indossament des Giranten lautet, Girat. Wenn in dem Giro der Girat mit Hinzufügung des Datums genannt und der Bezogene (Trassat) angewiesen ist, ihm oder an dessen Order die in Rede stehende Summe zu bezahlen, so heißt ein solches ein »ausgefülltes«; ist aber über dem Namen des Giranten ein leerer Raum gelassen, damit ihn der Girat mit dem Giro ausfüllen könne, so heißt ein solches ein »unausgefülltes« oder ein »in blanco« (in bianco). Girieren (spr. dschi-),
einen Wechsel oder eine Forderung oder ein auf Namen lautendes Wertpapier auf einen andern schriftlich übertragen. Es geschieht dies gewöhnlich mit den Worten: »Für mich (uns) an die Order des Herrn N. N.« auf der Rückseite (in dosso) des Wechsels oder Wertpapiers. Deshalb heißt girieren auch indossieren. Vgl. Wechsel. - Vollgiro, wenn der Indossator benannt, im Gegensatz zum Blankogiro, bei dem dies nicht der Fall.