Giftmord
,
s. Vergiftung.
Giftmord
6 Wörter, 50 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Giftmord,
s. Vergiftung.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Giftmord,
s. Vergiftung. ^[= (Intoxicatio), entweder die Einverleibung einer anf chem.Wege schädlich wirkenden Substanz, ...]
das Verbrechen desjenigen, welcher einem andern vorsätzlich, um dessen Gesundheit zu schädigen, Gift oder andre Stoffe (s. Gift) beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind; wird im deutschen Strafgesetzbuch (§ 229) mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bedroht. Dabei werden als besonders strafbar die Fälle bezeichnet, in welchen durch die Handlung eine schwere Körperverletzung oder der (allerdings nicht beabsichtigte) Tod des Vergifteten herbeigeführt wurde. War die Absicht des Thäters darauf gerichtet, den Vergifteten zu töten, so liegt Mord (Giftmord) oder doch der Versuch eines solchen vor. Als gemeingefährliches Verbrechen wird die Vergiftung von Brunnen [* 3] und Wasserbehältern, welche zum Gebrauch andrer dienen, oder von Gegenständen, welche zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, sehr streng geahndet.
Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 324 ff.