Gift
(Venenum,
Virus), ein fester, flüssiger oder gasförmiger
Stoff, welcher durch Hineingelangen in die Säftebahn
des
Menschen oder
Tiers schon in kleiner
Menge die Thätigkeit einzelner
Organe schädigt und dadurch krankhafte Zustände oder
den
Tod veranlaßt. Wie schwierig es ist, eine Begriffsbestimmung von Gift
zu geben, welche einerseits
ganz feste
Grenzen
[* 2] zieht, anderseits aber dem gewöhnlichen Sprachgebrauch vollauf Rechnung trägt, geht daraus hervor, daß
Taylor in seinem berühmten Werk über
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die Gifte
viele Seiten hindurch nur dieser Definition widmet und am Schluß dennoch die Unmöglichkeit einer präzisen Formulierung
zugestehen muß. Wird man gewöhnlich nicht leicht in Zweifel geraten, ob man einen gegebenen Stoff, der, wie das Cyankalium,
Opium, Arsenik, das Strychnin, in Bruchteilen eines Grammes schädlich wirkt, für ein Gift
halten soll, so
kann es doch zweifelhaft werden, ob man bittere Mandeln, chlorsaures Kali oder gar das Kochsalz hierher rechnen will, die allesamt,
in größern Mengen genossen, zweifellos schädlich oder tödlich werden können.
Handelt es sich um eine gerichtliche Untersuchung, so wird der Sachverständige zu entscheiden haben, ob die fragliche
Substanz geeignet ist, in der beigebrachten Menge Leben und Gesundheit zu schädigen; dagegen ist es Sache des Richters, zu entscheiden,
ob der Stoff als Gift
, die Darreichung also als Vergiftung zu beurteilen ist. Wenn z. B. jemand kleine Glassplitter unter eine
Speise mischt in der Erwartung, einen andern durch den Genuß derselben zu töten, oder wenn jemand einem
andern geschmolzenes Metall in den Mund schüttet, so ist zwar keiner dieser Stoffe ein Gift
im gewöhnlichen Sinn, der Sachverständige
kann sich demnach nur über die Schädlichkeit der Substanzen für Leben und Gesundheit äußern, während der Richter zu entscheiden
hat, ob Vergiftung vorliegt. Ist der schädliche Stoff Produkt einer Krankheit, welches in den damit in Berührung
kommenden Einzelwesen dieselbe Krankheit erzeugen kann, so pflegt man denselben nicht als Gift
, sondern als Ansteckungsstoff
oder Kontagium zu bezeichnen. Auch Arzneien und Gifte
stehen einander sehr nahe; beide sind sogar häufig in stofflicher Beziehung
identisch, und nur die verhältnismäßige Größe der Gabe macht den betreffenden Stoff zum Gift
oder zur
Arznei.
Um über die große Zahl der Gifte
einen Überblick zu gewinnen, hat man dieselben in mehrere Klassen eingeteilt. So unterscheidet
Orfila z. B. rein-narkotische, reizend-narkotische, reizende (teils ätzende, teils adstringierende)
und septische (faulige) Gifte.
Die narkotischen Gifte
bewirken Betäubung, Schlafsucht, Lähmung und Schlagfluß.
Zu den rein-betäubenden Giften
rechnet man Blausäure, Bittermandelöl, Kirschlorbeer, Bilsenkraut, Gift
lattich, die Blätter
des Eibenbaums, Mohn, Opium und die darin enthaltenen Alkaloide.
Die reizend-narkotischen Gifte
unterscheiden sich von den erstern dadurch, daß sie außer der betäubenden Wirkung in denjenigen
Teilen, mit welchen sie in Berührung kommen, Reizung und Entzündung hervorrufen. Zu den scharf-narkotischen
Giften
gehören nach Orfila: Kohlensäure, Kohlenoxyd, leichtes und schweres Kohlenwasserstoffgas, Phosphor- und Arsenwasserstoff,
der Taumellolch und das Mutterkorn, Alkohole, Äther, Chloroform und viele Gift
schwämme, die Kockelskörner, der Kampfer, die sogen.
Pfeilgifte, das Curare, die Brechnuß und die darin enthaltenen Alkaloide, Strychnin und Brucin, die Alkaloide
der Colchicum-, Helleborus- und Veratrum-Arten u. die dazu gehörigen Pflanzen selbst, das Aconitin, Atropin und Daturin, Nikotin,
Coniin und Digitalin, die Meerzwiebel, der Sturmhut, die Tollkirsche, der Stechapfel, der Tabak,
[* 4] die Schierlingsarten, der Fingerhut
etc. Die reizenden Gifte
zeichnen sich dadurch aus, daß sie in den Organen, mit denen sie in Berührung
kommen, Reizung, Entzündung und deren Folgen, ja auch Anätzung und Zerstörung der organischen Substanz veranlassen; im letztern
Fall nennt man sie ätzende Gifte und betrachtet sie als eine besondere Unterabteilung der reizenden.
Die zusammenziehenden, adstringierenden, Gifte sind ihrer Hauptwirkung nach nichts als reizende, und man kann sie ebenfalls als eine besondere Unterabteilung dieser Klasse betrachten. Zu den reizenden Giften gehören: Phosphor, Jod, konzentrierte Säuren, Chlor, ätzende Alkalien, Baryt, viele Salze von Quecksilber, Arsen, Antimon, Kupfer, [* 5] Zinn, Zink, Silber, Blei, [* 6] Chrom, Osmium etc.;
aus dem Pflanzenreich: Zaunrübe, Elaterium, Jalappe, Koloquinten, Gummigutt, Seidelbast, Rizinus, Wolfsmilch, Sadebaum, Sumach, Küchenschelle, Schöllkraut, Ranunkel etc.;
aus dem Tierreich: Spanische [* 7] Fliegen, [* 8] Muschelgift, Fischgift.
Will man auch die Ansteckungsstoffe hierher rechnen, so muß man unterscheiden zwischen der lebenden, vermehrungsfähigen, organischen Materie (Bakterien), welche zersetzend auf das Blut einwirkt, und zwischen gewissen chemischen Produkten, welche durch den Lebensprozeß der Bakterien entstehen u. ebenfalls für sich allein giftig wirken (Ptomaine). Gewöhnlich sind beide, die Pilze [* 9] und ihre Spaltungsprodukte, zusammen vorhanden, wie z. B. bei dem sogen. Leichengift, dem Wundgift, dem Gift phagedänischer Geschwüre etc. (vgl. Infektionskrankheiten).
Die Unterscheidung der Gifte nach ihrer Herkunft als mineralische, vegetabilische und tierische, wozu noch die Gase [* 10] als eine besondere Abteilung kommen, ist eine selbstverständliche. Hinsichtlich ihrer physiologischen Wirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus läßt sich zur Zeit keine Einteilung machen, welche auch nur annähernd auf Vollständigkeit Anspruch machen könnte. Die meisten Gifte wirken lähmend auf die Endausbreitungen der Nerven [* 11] oder auf die Zentralorgane; durch die Größe der Gabe wird die Wirkung beträchtlich abgeändert, so daß man nicht nur bei jedem einzelnen Gift Stadien der Einwirkung zu unterscheiden hat, sondern auch noch bei einem und demselben Stoffe verschiedene Dauer der Stadien kennt, je nachdem die Menge groß oder klein, das Individuum empfänglich oder widerstandsfähig, die Darreichung plötzlich oder langsam ist. Es gibt ein Gift, welches zuerst oder doch sehr früh das Herz lähmt (Muskarin), es gibt ein solches, welches zuerst die willkürlichen Muskeln [* 12] lähmt (Curare, Atropin), andre, welche das Atmungszentrum (Blausäure, Arsenik etc.), noch andre, welche das Bewußtsein lähmen (s. Betäubende Mittel).
Das Amylnitrit paralysiert fast momentan die Gefäßnerven etc. Trotzdem aber ist es kaum statthaft, von Herzgift, Muskel- oder Gehirngiften zu sprechen, da jede der genannten Substanzen später auch andre Systeme ergreift und den Tod mittelbar immer durch Gehirnlähmung herbeiführt. Die meisten Gifte wirken vom Verdauungskanal (Magen [* 13] und Darm) [* 14] aus, andre, wie die Schlangen-, Pfeil-, Hundswut-, Leichengifte, nur bei direktem Eindringen ins Blut.
Durch Einführung von in geeigneter Menge und an die geeignete Stelle wird die Vergiftung herbeigeführt. Je nach der Menge des Giftes und der Empfänglichkeit des Individuums sind die Erscheinungen der Vergiftung höchst verschieden; die Schnelligkeit, mit der bei großen Gaben von Blausäure oder Cyankalium der Tod eintritt, beruht auf der sehr raschen Aufnahme dieser Stoffe ins Blut, während Phosphor und andre Substanzen mindestens einige Stunden zur Wirkung bedürfen. Die Erscheinungen der akuten Vergiftung werden hervorgebracht durch einmalige größere Giftmengen; sie sind stürmisch in ihrem Ablauf, [* 15] beginnen bei reizenden und ätzenden Substanzen mit kratzendem oder schmerzhaft zusammenziehendem Gefühl im Schlunde, Druck in der Herzgrube, es folgen oft frühzeitig Übelkeit und Erbrechen, erst später stellen ¶
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sich Schwindel, Lähmungen, Schwarzwerden vor den Augen, Kollaps und Tod ein. Die betäubenden Mittel rufen meistens eine anfängliche Erregung, Herzklopfen, Unruhe, Übelkeit hervor, denen dann, wenn die Menge tödlich war, die Lähmungen folgen. Wird das Gift direkt ins Blut gebracht, so ist die Wirkung regelmäßig schneller und vollkommener als bei Darreichung durch den Mund. Die subakute Vergiftung wird durch Aufnahme mittelgroßer Dosen bewirkt. Die Erscheinungen beginnen wie die einer akuten Intoxikation, nur sind sie langsamer in ihrer Aufeinanderfolge und enden erst nach Tagen oder Wochen mit Genesung oder mildem Tod.
Erfolgt der Tod, so ist er stets die Folge tiefer Organerkrankungen, welche der Vergiftung sich anschließen, z. B. schwerer Magen- und Darmentzündung nach ätzenden oder reizenden Mitteln, schwerer parenchymatöser Entzündung von Herz, Leber, Nieren und Muskeln nach Phosphorvergiftung, Gehirnerweichung nach langer Kohlenoxydeinatmung. Die chronische Vergiftung entwickelt sich nach oft wiederholter Aufnahme kleiner Gaben, z. B. bei dauerndem Gebrauch von Morphium, bei Arbeitern in einem Arsenbergwerk, bei Arbeitern einer Schwefelhölzerfabrik (Phosphor), Spiegelfabrik (Quecksilber), bei Schriftsetzern und Malern (Blei, s. Gewerbekrankheiten), bei Trunkenbolden (Alkohol und Fuselöl) etc. Die Erscheinungen der chronischen Vergiftung sind so total von den akuten Symptomen der gleichen Giftsubstanz verschieden, daß man oft keinerlei Ähnlichkeit, [* 17] andre Male nur ganz abgeblaßte Bilder der heftigen Reaktionen nach großen Dosen entdecken kann. Nicht selten entwickeln sich bei langer Einwirkung der Schädlichkeit schleichende kachektische Zustände, wie z. B. die sogen. Quecksilberkachexie, Säuferdyskrasie etc.
Die Behandlung hat in akuten Fällen zur Aufgabe, den Giftstoff noch vor seiner Aufnahme ins Blut zu entfernen. Ist also das Gift noch im Magen, so ist dessen sofortige Entleerung durch Brechmittel oder besser durch Auspumpen zu bewirken; handelt es sich um Aufnahme von Gift durch Wunden, so ist die unverzügliche Ätzung derselben mit rauchender Salpetersäure oder das Ausschneiden und Ausbrennen die sicherste Vorbeugungsmaßregel: Früher spielte eine große Rolle die Theorie der Gegengifte.
Man glaubte, daß es für jedes auch ein Gegengift gäbe, das mit der Sicherheit eines Spezifikums die schädliche Wirkung des ersten Mittels aufheben könnte. Solcher Gegenmittel (antidota) gibt es leider nur sehr wenige, und auch diese sind nur nützlich, wenn sie vor der Aufnahme der schädlichen Substanzen ins Blut angewandt werden. So wirken bei Vergiftungen mit Säuren große Mengen gebrannter Magnesia, bei Laugenvergiftung Darreichung von Zitronensäure neutralisierend, jedoch nur so lange, als im Magen jene Substanzen vorhanden sind; die Wirkung versagt, sobald die Aufnahme ins Blut bereits eingetreten und daher nichts mehr zum Neutralisiertwerden da ist.
Beim Arsenik gibt man das offizinelle Antidotum arsenicale, ein frisch bereitetes Gemisch von Eisenhydroxyd mit Magnesiahydrat, welches das Arsen in eine unschädliche Verbindung überführen soll; gegen Bleizucker empfiehlt sich große Gabe von Glaubersalz, gegen Metallsalze Milch oder Eiweiß. Von sehr zweifelhaftem Erfolg ist die Darreichung entgegengesetzt wirkender Mittel nach bereits eingetretenen Vergiftungserscheinungen, z. B. des Atropins bei Vergiftung mit Kalabarbohnen und umgekehrt, Darreichung von schwarzem Kaffee oder Alkohol gegen narkotische Gifte, Anwendung von Chloroform oder indischem Pfeilgift (Curare) gegen Strychnin. Hat die Aufnahme von Gift stattgefunden, so sorge man durch Abführmittel etc. für baldige Ausscheidung. Bei der chronischen Vergiftung ist zunächst die fernere Zufuhr von Gift zu verhindern, dann aber sind die entstandenen Krankheiten besonders zu behandeln, z. B. Bleikolik mit Opium, Lähmungen mit Elektrizität [* 18] etc.
Vgl. Arsenik-, Blei-, Phosphorvergiftung, Kriebelkrankheit, Säuferkrankheit.
Die Geschichte der Gifte reicht weit hinter das historische Zeitalter zurück. Die Sage macht Hekate [* 19] zur Erfinderin giftiger Wurzeln und läßt sie ihre Erfahrungen auf ihre Töchter Medea und Kirke übertragen. Waffen [* 20] vergiftete man schon zu den ältesten Zeiten (s. Pfeilgift). Im Mittelalter waren in Venedig [* 21] und an andern Orten Gift enthaltende Ringe gebräuchlich, mit denen man beim Händedruck dem Opfer Wunden beibrachte. Namentlich waren die Araber eifrige Förderer der Giftkunde, von denen sie zu den medizinischen Schulen des Abendlandes überging.
Aber erst in der neuern Zeit erhob sich die Giftkunde als Toxikologie vom Boden roher Empirie zu einer Lehre [* 22] mit wissenschaftlicher Grundlage. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich [* 23] bestimmt im § 229: »Wer vorsätzlich einem andern, um dessen Gesundheit zu schädigen, Gift oder andre Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft«. Je nach der Schwere der Folgen einer Vergiftung, welche einer Körperverletzung gleich zu rechnen ist, richtet sich auch hier das Strafmaß.
Vgl. Orfila, Lehrbuch der Toxikologie (a. d. Franz. von Krupp, Braunschw. 1853);
Husemann, Handbuch der Toxikologie (Berl. 1862-67);
Hasselt, Handbuch der Giftlehre (a. d. Holländ. von Henkel, Braunschw. 1862, 2 Bde.);
Tardieu, Die Vergiftungen in gerichtsärztlicher und klinischer Beziehung (deutsch, Erlang. 1868);
Bandlin, Die Gifte und ihre Gegengifte (Basel [* 24] 1869-70, 2 Bde.);
Duflos, Handbuch der angewandten gerichtlich-chemischen Analyse der chemischen Gifte (Bresl. 1873);
Hermann, Lehrbuch der experimentellen Toxikologie (Berl. 1874);
Mohr, Chemische [* 25] Toxikologie (Braunschw. 1874);
Dragendorff, Gerichtlich-chemische Ermittelung von Giften (2. Aufl., Petersb. 1876);
Böhm, Die Gifte (in Ziemssens »Handbuch der Pathologie«, Leipz. 1879);
Hendeß, Allgemeine Giftlehre (Berl. 1880);
Falck, Lehrbuch der praktischen Toxikologie (Stuttg. 1880);
Lewin, Lehrbuch der Toxikologie (Wien [* 26] 1885);
Casper-Liman, Handbuch der gerichtlichen Medizin (7. Aufl., Berl. 1882).