Gierke
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Otto Friedrich, namhafter Rechtslehrer, geb. zu Stettin, [* 2] besuchte die Gymnasien zu Bromberg [* 3] und Stettin und studierte 1857-60 in Heidelberg [* 4] und Berlin, [* 5] arbeitete dann als Auskultator bei den Stettiner Gerichtshöfen und ward 1865 Gerichtsassessor. 1867 habilitierte er sich an der Berliner [* 6] Universität, wurde daselbst 1871 zum außerordentlichen Professor befördert und Ostern 1872 als ordentlicher Professor des deutschen Rechts nach Breslau, [* 7] 1884 in gleicher Eigenschaft und mit dem Charakter Geheimer Hofrat nach Heidelberg berufen.
An den Feldzügen in Böhmen [* 8] und Frankreich nahm er als Artillerieoffizier teil. Sein Hauptwerk ist: »Das deutsche Genossenschaftsrecht« (Berl. 1868-81, 3 Bde.). Zu Homeyers Jubiläum veröffentlichte er die geistvolle Schrift »Der Humor im deutschen Recht« (Berl. 1871). Von seinen kleinern Arbeiten verdient erwähnt zu werden der Aufsatz über »Die Grundbegriffe des Staatsrechts und die neuesten Staatsrechtstheorien« in der Tübinger »Zeitschrift für die ¶
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gesamte Staatswissenschaft« (1874) sowie die Abhandlung »Johannes Althusius und die Entwickelung der naturrechtlichen Staatstheorien« (Bresl. 1880) in den »Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte«, deren Herausgabe er 1878 begann.