Gewinn
ist jede unter einem
Risiko erzielte
Einnahme, welcher ein entsprechender Aufwand nicht gegenübersteht. Im weitern
Sinn bezeichnet man als Geschäftsgewinn
den gesamten
Ertrag abzüglich der
positiv zugesetzten Kapitalien
und eines Entgelts für Arbeitsaufwendungen (Bruttogewinn
, welcher noch besondere abzuziehende Unkosten enthält; vgl.
Brutto); im engern
Sinn als
Rein-, Nettogewinn
den erzielten Überschuß über sämtliche Aufwendungen mit Einschluß der für
dieselben zu berechnenden
Zinsen (s.
Unternehmergewinn).
Imaginären oder bloß mutmaßlichen Gewinn
nennt man
denjenigen, welchen man sich von einer
Unternehmung im voraus verspricht. Er kommt besonders bei
See- und Flußassekuranzen
in Betracht, indem der zu verschiffende
Artikel nicht bloß für seinen wirklichen (Faktura-) Wert, sondern mit Zuschlag des
imaginären Gewinns
(in der
Regel mit 10 Proz. des Fakturabetrags) versichert zu werden pflegt.