Gewicht
,
die
Größe des
Druckes oder
Zuges, den ein
Körper in der
Richtung der
Schwerkraft ausübt.
Um das unbekannte Gewicht
eines
Körpers mit dem bekannten eines andern
Körpers zu vergleichen, bedient man sich der
Wage
[* 2] und der
Gewichte.
So erfährt man das absolute Gewicht Ungleichartige
Körper haben bei gleichem
Volumen ungleiches Gewicht
, und durch diese
Erfahrung gelangen wir zum
Begriff des spezifischen
¶
mehr
Gewichts
oder der Eigenschwere der Körper. Das spezifische Gewicht
eines Körpers ist die Zahl, welche angibt, wievielmal so schwer
ein Körper ist als das gleiche Volumen Wasser. S. Spezifisches Gewicht.
[* 4] - Im Handelswesen ist Gewicht
die Bestimmung des Maßes eines
Körpers nach seiner Masse (Schwere), nicht der Zahl oder dem Volumen nach. In Bezug auf die zu wägenden
Gegenstände teilt man das ein in Handels-, Viktualien-, Medizinal-, Gold-, Silber-, Münz- oder Mark-, Juwelen- und Perlengewicht;
beim Handels- und Viktualiengewicht
unterscheidet man ferner Brutto- und Nettogewicht
(vgl. Brutto), leichtes oder schweres,
Krämer-, Fleisch-, Fischgewicht.
Erst in der neuern Zeit hat man in den verschiedenen europäischen Ländern dem Gewicht
ssystem, wie dem
Maßsystem überhaupt, mehr Einheit zu geben gesucht. Die gegossenen eisernen Gewichte
haben oft eine Höhlung, in welche
zur genauern Justierung und Stempelung Blei
[* 5] eingegossen werden kann. Die messingenen Gewichte
sind entweder Einsatzgewichte,
deren nächst übergeordnete Größe die Hülse
[* 6] für die vorhergehende kleinere Größe bildet, oder massive
Stücke von 1-500 g; kleinere sind gewöhnlich von Messingblech. Für wissenschaftliche Zwecke benutzt man vergoldete oder vernickelte
Messinggewichte
sowie Bergkristall- und besonders Platingewichte.
Alle Gewichte
, deren sich ein handeltreibender Gewerbsmann
bedient, müssen von der Behörde geeicht (s. Eichen) und danach gestempelt sein. Vgl. Maß.