Gewißheit
,
die auf das
Wissen sich stützende Überzeugung. Das
Wissen nämlich involviert eine
Erkenntnis, an deren
Richtigkeit und
Wahrheit weder der
Wissende selbst zweifelt, noch andre zweifeln sollen. In diesem
Sinn verbindet man die
Ausdrücke
Gewißheit
und
Wahrheit häufig miteinander, obwohl das, was jemand als gewiß gilt, nicht auch immer
an sich wahr
ist.
Daher unterscheidet man mit
Recht objektive und subjektive Gewißheit.
Jene beruht auf objektiven, d. h. durch
die
Gesetze des
Erkennens gegebenen, diese auf subjektiven, d. h. in der intellektuellen Befähigung des
Subjekts beruhenden,
Gründen.
Die subjektive Gewißheit
heißt auch die moralische, welche mehr als bloße
Wahrscheinlichkeit ist und deshalb
auch
Zuversicht genannt wird, weil man sich beim
Handeln mit vollem Vertrauen darauf verläßt.
Ferner teilt man die ein in
die unmittelbare und mittelbare. Jene findet statt, wenn ein
Satz durch sich selbst gewiß ist oder sich auf unleugbare
Thatsachen
gründet, diese dagegen, wenn man andre
Sätze zu
Hilfe nehmen muß, um über die
Wahrheit eines gegebenen
Satzes ins klare zu
kommen, wenn man also des
Beweises
(Schlusses) dazu bedarf.
Der Gewißheit
steht die Ungewißheit entgegen. Das subjektiv Ungewisse aber muß
an sich nicht auch falsch sein; es ist vielmehr
nur zweifelhaft, weil keine zureichenden
Gründe dafür vorliegenden oder solche auch für das Gegenteil beigebracht werden
können. Die Ungewißheit
gestaltet sich zur
Wahrscheinlichkeit oder zur Unwahrscheinlichkeit, je nachdem das Übergewicht
der
Gründe sich zur Bejahung oder Verneinung eines
Satzes hinneigt. Die Beantwortung der
Frage, welches die
Grenzen
[* 2] der objektiven
Gewißheit
seien, ist von jeher das
Problem aller wissenschaftlichen Forschung und Untersuchung gewesen.
Vgl.
Windelband, Über die Gewißheit
der
Erkenntnis (Berl. 1873).