Gewerk
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s. v. w. Gewerbe, Handwerk, Innung, beim Bergbau [* 2] das Mitglied einer Gewerkschaft (s. d.).
Gewerk
12 Wörter, 98 Zeichen
Gewerk,
s. v. w. Gewerbe, Handwerk, Innung, beim Bergbau [* 2] das Mitglied einer Gewerkschaft (s. d.).
Das Wort hat verschiedene Bedeutungen. Nach dem in der politischen Ökonomie üblichsten Sprachgebrauch bezeichnet es einerseits diejenige berufsmäßige Erwerbsthätigkeit; deren Gegenstand die Bearbeitung von Rohstoffen ist, um aus ihnen Güter von höherm Wert herzustellen, anderseits den diese Thätigkeit umfassenden Produktionszweig der Volkswirtschaft (Gewerbe im engern Sinn). Das Gewerbe der Volkswirtschaft in diesem Sinn ist einer der großen Produktionszweige neben der Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, [* 4] Jagd und andre Gewinnung roher Naturstoffe), dem Handel, dem Transportwesen, den persönlichen Dienstleistungen. Es scheidet sich weiter in viele verschiedenartige Produktions- und Berufszweige, jeder derselben ist ein (ein Produktionszweig, in dem Rohstoffe zu höhern Werten be- oder verarbeitet werden). In einem weitern Sinn ist Gewerbe jede berufsmäßige Thätigkeit, sofern ihr Zweck der Erwerb ist; in diesem Sinn spricht man von Landwirtschafts-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der Schriftsteller, Lehrer, Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den Ländern deutscher Zunge den meisten sogen. Gewerbeordnungen des 19. Jahrh. zu Grunde liegt und das Wort als einen rein äußerlichen Kollektivbegriff, der sich nicht definieren läßt, erfaßt; nach demselben umfaßt Gewerbe: 1) das in dem erstgenannten Sinn (Handwerk, Industrie), 2) den Handel und das Transportwesen, 3) die Versicherung, 4) die sonstige Erwerbsthätigkeit, sofern sie nicht häuslicher Gesindedienst oder eine höhere Geistesthätigkeit ist, und sind davon nur ausgeschlossen: a) die Urproduktion, b) der häusliche Gesindedienst, c) der wissenschaftliche und künstlerische Erwerb, d) die Thätigkeit der Beamten.
Die Gewerbestatistik der neuern Zeit nimmt das Wort Gewerbe gewöhnlich auch in diesem ähnlichen weitern Sinn. Die neueste Gewerbezählung des Deutschen Reichs erstreckte sich auf 20 Gewerbegruppen:
1) Kunst- und Handelsgärtnerei, Baumschulen;
2) gewerbsmäßige Tierzucht (ohne die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere), auch Fischerei;
3) Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei;
4) Industrie der Steine und Erden;
5) Metallverarbeitung;
6) Maschinen, Instrumente und Apparate;
7) chemische Industrie;
8) forstwirtschaftliche Nebenprodukte, Leuchtstoffe, Felle, Öle [* 5] und Firnisse;
9) Textilindustrie;
11) Holz- und Schnitzstoffe;
12) Nahrungs- und Genußmittel;
13) Bekleidung und Reinigung;
14) Baugewerbe;
15) polygraphische Gewerbe; 16) künstlerische Gewerbe; 17) Handelsgewerbe;
18) Versicherungsgewerbe;
19) Verkehrsgewerbe;
20) Beherbergung und Erquickung. Von diesen 20 Gruppen gehören zum in dem ersten, engern Sinn nur die Gruppen 5-16 und ein Teil der Gewerbeklassen in den Gruppen 3, 4 und 20. Dieser verschiedene Sprachgebrauch ist unleugbar ein Übelstand. Er hat in Deutschland [* 6] z. B. mit dazu beigetragen, daß, als es sich darum handelte, im Interesse des Gewerbes im engern Sinn die frühern Schranken des Gewerbebetriebes zu beseitigen, und diese Schranken mit Recht fielen, die Gewerbefreiheit zugleich für andre Erwerbszweige, die in den Gewerbeordnungen auch als Gewerbe angesehen wurden, eingeführt ward, für welche sie nicht in gleichem Maß am Platz war und deshalb später, nach schlechten Erfahrungen, wieder eingeschränkt werden mußte.