Gewerberecht
ist, als Recht im objektiven Sinn, die Gesamtheit der durch Gesetz und Verordnung erlassenen, sich auf das Gewerbewesen beziehenden Bestimmungen. Vgl. Gewerbegesetzgebung.
Gewerbelegitimationska
Gewerberecht
23 Wörter, 185 Zeichen
Gewerberecht
ist, als Recht im objektiven Sinn, die Gesamtheit der durch Gesetz und Verordnung erlassenen, sich auf das Gewerbewesen beziehenden Bestimmungen. Vgl. Gewerbegesetzgebung.
Nr. | Ergebnis | Gewerberecht |
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1 | ****** | Ge|wer|be|recht, das <o. Pl.>: Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die die Ausübung eines Gewerbes ... |