Gewerbe
,
im
weitesten
Sinne jede menschliche geistige oder körperliche Beschäftigung, welche regelmäßig und zum
Zwecke des Erwerbes betrieben wird, jedoch mit
Ausschluß der rein wissenschaftlichen (gelehrten) und rein künstlerischen
Berufe, der
Berufe der öffentlichen
Beamten, Geistlichen,
Lehrer, Rechtsanwälte und geprüften
Ärzte; aber
mit Einschluß des sog. Kunstgewerbes.
In diesem
Sinne spricht man auch von
Handels-, Transportgewerben
, von dem Gewerbe der
Presse,
[* 2] von landwirtschaft
lichen Gewerbe
u. a., während man gewöhnlich die großen Gruppen
des stehenden Handelsbetriebes und der
Landwirtschaft dem Gewerbe
entgegensetzt. Dagegen versteht man unter Gewerbe im engern
Sinne diejenigen Arbeitsarten, welche die
Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zum Zwecke haben, also die sog. Veredlungsgewerbe
,
welche man auch unter dem
Namen Gewerbe
fleiß oder
Industrie zusammenfaßt. Die in diesem
Sinne gliedern sich in drei
Arten:
Handwerk (s. d.), Hausindustrie (s. d.)
und Fabrik (s. d.).
Das Gewerbe
entwickelt sich später als die Rohproduktion, welche schon eine höhere
Stufe erreicht haben muß,
ehe das Gewerbe
überhaupt anfängt. Dieses setzt einen höhern
Grad von
Arbeitsteilung, eine größere
Dichtigkeit der
Bevölkerung,
[* 3] ein gesteigertes Bedürfnismaß, eine größere
Masse von Kapitalmitteln voraus, als jene. Im Gegensatz zu heute, wo die
Standorte
der Produktion dahin verlegt werden, wo die natürlichen
Bedingungen der Produktion am günstigsten sind,
mußte man ursprünglich das in den Mittelpunkten der Absatzgebiete beginnen, weil es an ausreichenden Kapitalien, namentlich
an guten Transportmitteln fehlte.
Daraus erklärt es sich, daß die
Entwicklung des Gewerbe
im spätern Mittelalter so eng mit dem Aufblühen des Städtewesens verwachsen
war. Vom 7. bis 11. Jahrh,
war in
Deutschland
[* 4] das Handwerk mit den Fronhöfen (s. d.) verbunden; die Handwerker
waren unfreies
Gesinde, welches unter
Aufsicht in gemeinsamen Räumen arbeitete. Daneben waren die Klöster die Sitze des Gewerbe
, namentlich
der feinern
Arten desselben, sodaß die höhere Kunstfertigkeit erst allmählich von den
Klöstern auf
das Bürgertum in den
Städten überging. Hier entwickelte sich das Gewerbe
einmal unter dem Schutze der besondern Privilegien
der Stadt gegenüber dem platten
Lande, also
¶
mehr
namentlich der Bannmeile (s. d.), sodann durch den korporativen Zusammenschluß der Handwerker in den Zünften (s. d.). Die Form des Handwerks und die künstlerische Verfassung desselben genügte so lange, als es innerhalb dieses Rahmens möglich war, das vorhandene Konsumtionsbedürfnis zu befriedigen, und die Technik mit dieser Art des Betriebes noch im Einklang stand. Den Übergang zur Fabrikation vermittelte in der Regel die Hausindustrie, bei welcher der Handwerker nicht mehr ausschließlich für den Konsumenten oder die Zunft beschäftigt war, sondern auf Bestellung und nach Vorschrift des Händlers arbeitete, was natürlich schon eine Lockerung der strengen Zunftsatzung voraussetzte.
Auch als landwirtschaft
liches Nebengewerbe
kommt die Hausmanufaktur in dieser Übergangsperiode vielfach
vor. Die Nachteile dieser Betriebsart, das Wachstum der Bevölkerung und der Bedürfnisse, die Fortschritte der Technik und
die Vermehrung des Kapitals mußten allmählich zum Fabrikgewerbe
überleiten, das durch die Konzentration des Betriebes, die
Anwendung der kostspieligsten, aber wirksamsten technischen Hilfsmittel, insbesondere des Maschinenwesens, und den
möglichst hohen Grad von Arbeitsteilung die beste Ausnutzung der produktiven Kräfte der Volkswirtschaft gestattet.
Sehr begünstigt und gefördert wurde dieser Übergang durch die Erstarkung der Staatsgewalt und das von ihr gehandhabte Gewerbe
schutzsystem
der Neuzeit, welches die Großindustrie durch Schutzzölle und andere künstliche Maßregeln zu stärken suchte (s.
Merkantilsystem). Auf die Dauer war aber auch diese Art von Gewerbe
verfassung für die Weiterentwicklung
der geistigen und materiellen Kultur der Menschheit zu eng geworden. Mit dem Streben nach persönlicher, individueller Freiheit
auf geistigem und polit.
Gebiete ging das Verlangen nach wirtschaft
licher Selbständigkeit der Einzelnen Hand
[* 6] in Hand, als dessen Hauptvertreter in der
Wirtschaft
swissenschaft Adam Smith (s. d.) erscheint und das in der Gewerbefreiheit (s. d.) des 19. Jahrh.
seine Befriedigung gefunden hat. Seitdem hat das individuelle Konkurrenzbestreben die Gewerbethätigkeit der Völker auf eine
bis dahin kaum geahnte Höhe gebracht und den Volksreichtum in schneller Progression vermehrt. Wissenschaft und Kunst im
Bunde mit dem Handel greifen fördernd ein, um die Produktion zu vereinfachen, zu erleichtern, zu verfeinern
und den Absatz zu erweitern.
Nur auf diese Weise erscheint es möglich, den gesteigerten Bedürfnissen einer fortwährend im Wachsen begriffenen Volkszahl gerecht zu werden, und es ist keine Frage, daß die modernen Fortschritte des Großbetriebes allen Volksklassen, wenn auch nicht immer in gleichem Grade, zu gute kommen. Die vielfach gehegte Meinung, daß durch die Anwendung von Maschinen im Großgewerbe die Nachfrage nach Arbeitskräften geringer wird, ist durch die Thatsachen widerlegt.
Sind die unvermeidlichen Nachteile der Übergangsperiode überwunden, so finden regelmäßig in der Großindustrie weit mehr
Menschen ihr Brot
[* 7] als im Kleingewerbe. Andererseits ist nicht zu leugnen, daß die kapitalistische Betriebsweise
in den durch sie hervorgerufenen großartigern Verhältnissen auch vielerlei Schattenseiten zeigt, welche in einfachern Wirtschaft
szuständen
nicht oder nur in geringerm Grade vorhanden sind. Dahin gehören: die Anhäufung des Besitzes in wenigen Händen, die Schwächung
des Mittelstandes, das Anwachsen des Arbeiterproletariats, die
Lockerung des Familienlebens u. s. w.,
Umstände, welche den Klassengegensatz auf wirtschaft
lichem Gebiete erzeugt und die sog. sociale Frage in den Vordergrund
des polit.
Interesses der Jetztzeit gestellt haben (s. Socialismus). Da eine Beseitigung oder auch nur Milderung dieser Übelstände durch die freie Konkurrenz nicht zu erwarten ist, vielmehr durch sie die Gegensätze häufig noch gefördert werden, so hat sich in jüngster Zeit der Staat veranlaßt gesehen, durch gesetzliche Maßnahmen vorzugsweise auf dem Gebiete der Fabrikgewerbe helfend einzugreifen (s. Fabrikgesetzgebung, Gewerbegesetzgebung und Gewerbegerichte).
Für die Förderung des Gewerbefleißes, bez. zur Regelung der Beziehungen zwischen den Gewerbetreibenden unter sich sowie mit ihren Gehilfen, dem Publikum und den Behörden, kommen ferner in Betracht: Gewerbekammern, Gewerbemuseen, Gewerbeschulen, Gewerbevereine, Gewerbesteuer (s. die betreffenden Artikel). Über die Verteilung der Betriebe und der beschäftigten Arbeiter auf die einzelnen Gewerbszweige in Deutschland s. Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 130); über die Verteilung der Hauptbetriebe mit mehr als 5 Arbeitern auf die einzelnen Berufsgruppen s. Fabrik (Bd. 6, S.500). –
Vgl. die Litteratur bei Gewerbegesetzgebung.