mehr
wenig wertvolles
Gut ließ keine weiten Versendungen zu. Ebensowenig verfügte man über die technischen und ökonomischen
Mittel, um durch Aufspeicherung größerer
Mengen eine zeitliche Ausgleichung der Jahresernten zu sichern.
Endlich wurde der
Getreidehandel
wegen seiner Schwierigkeit und Gefährlichkeit lange Zeit nur von kühnen Spekulanten und oft mit unlautern
Mitteln betrieben, was im Zusammenhang mit einem ohnedies schon herrschenden
Vorurteil dahin führte, ihn
als unrechtmäßig anzusehen, jeden Kornhändler als
Kornwucherer zu brandmarken, dadurch die soliden
Elemente abzuschrecken
und die
Hilfe des
Staats gegen den
Kornwucher und für eine regelmäßige Brotversorgung anzurufen.
Die Maßregeln, welche von diesen Gesichtspunkten geleitet werden, lassen sich bis in die neueste Zeit verfolgen. Dahin gehören:
1) Anlegung von Getreidemagazinen (Granarien) durch den Staat oder unter seiner Kontrolle von seiten der Gemeinden oder Dominien;
diese Magazine mußten bei der Ernte [* 3] gefüllt und mit einem gewissen Vorrat erhalten werden;
ihrer Einrichtung begegnet man schon bei den Griechen, wo die Staatskornpolizei am meisten entwickelt war;
bei den Römern, bei denen fast jede Stadt ihr öffentliches Getreidemagazin (horreum) hatte;
im deutschen und italienischen
Mittelalter (die cura annonae,
als ein auf Naturalabgaben basiertes
System des staatlichen Getreideha
ndels in
Verbindung mit
Speichern) und endlich in der
feudalen und patrimonialen Agrarverfassung der Neuzeit bis in die Mitte unsers
Jahrhunderts mit den Regierungsspeichern,
Staatskornmagazinen, kontributionspflichtigen Schüttböden etc.
2) Verbot und möglichste Unterdrückung des privaten Kornhandels; auch diese Maßregel beginnt schon in der Solonischen
Gesetzgebung, wiederholt sich in der
Aufsicht der römischen
Magistrate über die Kornhändler und in der Beschränkung des
Getreideha
ndels durch das
römische Recht; sie artet im
Mittelalter zu einer fanatischen Verfolgung der
Kornwucherer und Kornjuden aus und dauert bis in die neue Zeit in der Form polizeilicher Überwachung der Kornhändler,
der Beschränkung des Kornhandels auf wenige
Orte, Marktreglements in betreff der dazu berechtigten
Personen etc. fort.
3) Festsetzung von Getreidepreistaxen, welche ebenfalls im Altertum beginnen, im deutschen Mittelalter und im neuern Polizeistaat ihren Höhepunkt erreichen und überhaupt mit den Satzungen und Marktordnungen gleichen Schritt gehen. Betrafen diese Maßregeln vorzugsweise den innern Kornhandel, so fügte sich daran die ganze Kette von Vorschriften zur Regelung des äußern Kornhandels. Auch diese beginnen bei den Griechen mit dem Verbot der Ausfuhr und verschiedenen Zwangsmitteln der Zufuhr, sie dauern im Mittelalter fort und leiten periodenweise zu einer vollständigen Absperrung nicht nur der Staaten, sondern sogar der Provinzen gegeneinander.
Häufig waren die Ausfuhrprohibitionen mit Einfuhrprämien verbunden und wurden entweder dauernd oder nur bei
Mißernten und drohender
Hungersnot erlassen oder verschärft. Zwar beginnt mit der physiokratischen
Schule
in
Frankreich eine
Bewegung für die
Freiheit des Kornhandels, und diese wird zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrh. auch
schon in
Deutschland
[* 4] verfochten; doch bedurfte es des großen Umschwunges in
Produktion und
Verkehr, wie er sich in den letzten 60
Jahren
vollzogen hat, um die veraltete Getreideha
ndelspolitik zu beseitigen.
Großbritannien [* 5] und Frankreich sind in unserm Jahrhundert der klassische Boden geworden, auf welchem sich die heftigsten Kämpfe um die Korngesetze entspannen. In England war die Kornfrage durch die egoistischen Interessen des Grundbesitzes gegenüber der rasch heranwachsenden Großindustrie zum Anlaß einer der bedeutendsten sozialpolitischen Reformbewegungen geworden. Die seit dem 14. Jahrh. bestandenen Prohibitionen wurden später dahin umgewandelt, daß möglichst ein für die Landwirte lohnender Normalpreis erhalten werden sollte, bis dann die Mißernten und die Geschäftskrise der letzten 30er Jahre und die Wirksamkeit der Anti-cornlaw-league dem free trade zum Sieg verhalfen.
Ebenso wurde in Frankreich der Getreidezoll 1861 als Differentialzoll auf ein unschädliches Minimum herabgesetzt und 1867 der Hauptsache nach aufgehoben. Die übrigen europäischen Staaten folgten in den 50er oder 60er Jahren mehr oder weniger rückhaltlos diesem Beispiel. Die Getreidezölle hatten, wo sie beibehalten wurden, nirgends mehr einen prohibitiven Charakter; sie gaben immer mehr die Rücksicht auf den Schutz der Landwirtschaft auf, indem das Interesse der Konsumenten als ausschlaggebend galt, und sie dienten mehr als statistische und Kontrollmaßregeln und wurden in den Handelsverträgen und allgemeinen Tarifen zumeist gänzlich aufgegeben (vgl. Getreidezölle).
3) Die gegenwärtige Organisation des Kornhandels, neueste Phase der Handelspolitik.
Die mannigfachen Maßregeln der frühern Kornhandelspolitik mußten nicht bloß wegen ihrer
Irrtümer,
sondern insbesondere wegen des Umschwunges, welchen die internationale Wirtschaftsweise bewirkt hat, beseitigt werden. Die
Aufgabe, welche sich die
Staatsverwaltungen durch die Anlegung von Vorratsmagazinen gestellt hatten, hat heute das freie wirtschaftliche
Unternehmen im großartigsten
Umfang und viel erfolgreicher übernommen. In jedem wichtigern Produktionsland
und in jedem für den Getreidehandel
bedeutendern Marktplatz befinden sich
Getreidespeicher,
Magazine
(Silos und
Elevatoren),
welche durch ihre Leistungsfähigkeit die alten Provianthäuser und Schüttböden unvergleichlich übertreffen (s.
Getreideelevatoren).
Die Ansammlung von Vorräten geschieht nach richtiger spekulativer Erwägung; sie trägt zur Ausgleichung der Ernteergebnisse
so sehr bei, daß sie allein genügen würde, um die
Gefahren der
Hungersnot und
Teurung zu beseitigen.
Die
Getreidespeicher (elevators) in
Chicago allein haben Deinen Fassungsraum von 9 Mill.
hl; ähnliche Einrichtungen in
Toledo,
[* 6] Milwaukee, St.
Louis dienen dem amerikanischen Getreideha
ndel; ebenso werden in
Odessa
[* 7] und andern Häfen des
Schwarzen
Meers,
in den Lagerhäusern von
Budapest,
[* 8]
Hamburg,
[* 9]
Stettin,
[* 10]
Mannheim,
[* 11]
Lindau,
[* 12]
Wien,
[* 13]
Paris,
[* 14]
Marseille,
[* 15]
Dünkirchen
[* 16] etc.
durch die freie
Spekulation solche Vorräte gehalten, welche die regelmäßige Versorgung der
Märkte sicherstellen.
Diese
Organisation konnte erst durchgeführt werden, nachdem einmal der
Handel mit
Getreide
[* 17] als berechtigte und im
Interesse
der Gesamtheit wünschenswerte Vermittlerthätigkeit anerkannt worden war. Nur eine umfassende Getreidespekulation
kann die
Preise zeitlich und örtlich ausgleichen, dieselben werden demnach auch durch den Spekulationsgewinn nicht erhöht.
Im
Gegensatz zur mittelalterlichen Verpönung begegnen wir daher heute einer zielbewußten
Pflege des privaten Getreideha
ndels
von seiten der
Staatsverwaltung. Die Einrichtung der großen Getreidebörsen (die älteste in
Amsterdam
[* 18] 1617, jetzt die
größten in
London
[* 19]
[Mark
Lane],
Paris
[Marché au
¶
mehr
blé], Wien [Frucht- und Mehlbörse und internationaler Getreide- und Saatenmarkt], Budapest, Berlin
[* 21] [Produktenbörse], Danzig,
[* 22] Stettin, Hamburg, Leipzig,
[* 23] Zürich,
[* 24] Antwerpen,
[* 25] New York, Chicago, San Francisco etc.), die Bestellung der Makler und Sensale an denselben und
die vollständige Freigebung des Getreideha
ndels für den Einzelnen bieten die Gewähr, daß durch umfassenden Mitbewerb
etwanige Ausschreitungen am besten eingedämmt werden. Man hat deshalb mit Recht von den frühern Preistaxen
(s. d.) als unzureichend und schädlich abgesehen.
Freilich konnte der Erfolg dieser Maßregeln erst zur vollen Geltung kommen, als die Verkehrsmittel gestatteten, Getreide aus allen Teilen der Erde rasch und billig zu beziehen, und als die Statistik im Zusammenhang mit dem internationalen Nachrichtendienst es ermöglichte, sich in Umrißziffern stets über die verfügbaren Getreidemengen in den Produktions- und Handelszentren und über den Bedarf in den Konsumtionsgebieten zu unterrichten. Es mußten also der Post- und Telegraphendienst einschließlich der transatlantischen Kabel, die Dampfschiffahrt, das Eisenbahnwesen mit seinen niedrigen Zonentarifen, die amtliche Erntestatistik mit den fortlaufenden Beobachtungen des Saatenstandes, die geschäftlichen Berichte der Börsen und der Getreidehändler zusammentreffen, und es mußte das Prinzip der Freiheit des Kornhandels in der Verwaltung siegreich durchdringen, um zur heutigen, früher unerreichbaren Vollkommenheit der Versorgung der ganzen zivilisierten Menschheit mit Brotfrüchten und Getreide zu gelangen und eine vollständige Ausgleichung zwischen den fruchtbaren Produktionsgebieten im Nordosten und Osten von Europa, [* 26] im Westen von Nordamerika [* 27] und in Ostindien [* 28] einerseits und den dicht bevölkerten Industriestaaten unsers Erdteils anderseits herbeizuführen.
Die Mißernten einzelner Jahre oder Länder werden auf dem Weltmarkt kaum mehr fühlbar. Die Getreidepreise [* 29] sind nicht allein gleichmäßig und stetig, sondern auch so niedrig geworden, wie sie seit einem halben Jahrhundert nicht waren, und der steigenden Tendenz, welche sich in der Zeit von 1650 bis 1860 verfolgen ließ und auf die Kosten des Lebensunterhalts der arbeitenden Klassen gefährlich einzuwirken drohte, ist jetzt eine Zeit mit sinkender Tendenz gefolgt.
Diese Erscheinungen haben leider aber auch nachteilige Einflüsse im Gefolge gehabt, indem sie die Konkurrenzfähigkeit der Bodenwirtschaft in den europäischen Staaten bedrohten. Es trat daher in den letzten Jahren wieder eine mächtige agrarische Strömung hervor, welche den Schutz der ackerbautreibenden Klassen und des Grundbesitzes forderte. Es wurde zwar darauf hingewiesen, daß der Kornzoll, wenn er die beabsichtigte Wirkung habe, eine schwere Auflage für die konsumierende Bevölkerung [* 30] und besonders für die niedern Klassen zu gunsten einer begüterten Minderheit bedeute;
daß die Verschiedenheit der natürlichen Produktionsbedingungen zur Produktionsteilung führe und nicht künstlich unterdrückt werden dürfe;
daß Kornzölle den Landwirt in einer verfehlten Produktionsrichtung bestärkten, statt ihn zum Übergang auf andre, noch rentable Arten der Bodenbenutzung (Futterbau, Viehzucht, [* 31] Industrialpflanzen, Gemüse- und Obstbau etc.) zu lenken;
daß ohnedies in den Transportkosten ein natürlicher Schutz für das inländische Getreide gegeben sei;
daß der Getreidezoll als notwendige und billige Ergänzung noch höhere Industrieschutzzölle zur Folge haben müsse;
daß
der Getreidehandel
vielfach im Austausch von Cerealien verschiedener Gattung und Qualität (z. B. von Weizen gegen Hafer,
[* 32]
oder
Brauergerste gegen gewöhnliche Futtergerste u. dgl.)
bestehe, was durch Zölle gestört und verhindert würde;
endlich daß viele Länder, wie z. B. das Deutsche Reich [* 33] und Frankreich, ihren Bedarf selbst unter dem höchsten Schutz nicht mehr selbst zu decken vermöchten, weshalb der Zoll eine stete Abgabe des Konsumenten an den Bodenproduzenten bedeute, ohne daß der letztere dabei einen wirklichen Vorteil erreichen könne.
Diesen Gründen gegenüber wurde die Krisis in der Landwirtschaft, welche ein Mißverhältnis gegen alle übrigen Erwerbszweige hervorrufe, als zu wichtig erklärt, um auf den Schutz verzichten zu können; es wurde darauf hingewiesen, daß die von der Landwirtschaft lebenden Einwohner in der Mehrzahl der mitteleuropäischen Staaten (Deutschland, Frankreich, Österreich-Ungarn), [* 34] nahezu die Hälfte der Gesamtbevölkerung oder darüber bilden; daß Grund und Boden den größten Teil des Nationalvermögens ausmache und die Grundsteuer die ergiebigste direkte Steuer sei, daher das Einkommen dieser Art nicht der fremden Konkurrenz preisgegeben werden dürfe, und daß der Getreidezoll nur eine berechtigte Ausgleichung der großen Verschiedenheit der Produktionsbedingungen in den alten Kulturländern Europas gegenüber dem reichen Boden Amerikas oder der billigen Arbeitskraft und klimatischen Gunst Ostindiens herbeiführen solle.
Auf diese und andre Gründe gestützt, hat die Kornzollbewegung zu jenen Schutzzöllen geführt, welche im Deutschen Reich im Zolltarif vom Jahr 1879 und mit namhaften Erhöhungen im Tarif von 1885 auf alle Cerealien, Mehl [* 35] und Mahlprodukte enthalten sind; ebenso wurden in Frankreich 1881 und 1882 wieder Getreidezölle eingeführt, dann abermals 1885 und zwar besonders mit Rücksicht auf das nicht direkt zugeführte Getreide außereuropäischer Provenienz erhöht. Österreich-Ungarn folgte 1882 im Interesse des Getreidebaues der östlichen Reichshälfte ebenfalls dem Beispiel, und auch auf andre Staaten Europas übertrug sich die Strömung, wenngleich nur in vereinzelten Maßregeln (vgl. Getreidezölle).
4) Statistik der Getreideproduktion und des Getreidehandels.
Getreideproduktion und Getreidehandel
haben sich infolge der Zunahme des Konsums und der Erleichterung
des Transports in der letzten Zeit mit ungeahnter Raschheit gehoben. Die Erntestatistik, wie sie in der Mehrzahl der Kulturstaaten
gegenwärtig eingerichtet ist, gestattet einen ziffermäßigen Ausdruck der thatsächlichen Verhältnisse, welcher zwar nicht
auf unbedingte Genauigkeit im einzelnen Anspruch erheben darf, aber doch durchaus genügende Anhaltspunkte
bietet, um alle maßgebenden Elemente im großen und ganzen verläßlich zu konstatieren. Man kann (nach Neumann-Spallart,
dessen »Übersichten der Weltwirtschaft« hier benutzt wurden) sämtliche für die Kornfrage wichtige Staaten in zwei Gruppen
einteilen: erstens solche Länder, welche in mittlern Erntejahren regelmäßig Überschüsse der eignen
Erzeugung ausführen (Getreideausfuhrländer), und zweitens solche Länder, welche regelmäßig auf Getreidezufuhren angewiesen
sind (Getreideeinfuhrländer).
A. Getreideausfuhrländer.
Vereinigte Staaten von Nordamerika. Dieselben stehen seit 1878 in erster Reihe; ihre Übermacht beruht auf dem Bodenreichtum, besonders im Westen, auf der extensiven billigen Kultur, der großartigen Organisation der Aufspeicherung, des Transports und Handels. Die Erntemengen in Millionen Hektoliter waren im Durchschnitt der Jahre, resp. den Jahren: ¶
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1870-75 | 1877-78 | 1880 | 1884 | 1885 | |
---|---|---|---|---|---|
Weizen | 92.0 | 148.0 | 175.7 | 180.7 | 125.8 |
Roggen | 5.3 | 9.1 | 8.6 | 10.1 | - |
Gerste | 10.2 | 14.9 | 16.4 | 21.6 | - |
Hafer | 90.5 | 145.7 | 147.6 | 205.6 | 221.8 |
Mais | 346.2 | 489.0 | 605.1 | 632.7 | 682.2 |
Buchweizen | 3.0 | 4.3 | 5.0 | 4.1 | - |
Der Wert der Cerealienernten wurde amtlich berechnet: 1880 auf 1361 Mill., 1882 auf 1469 Mill., 1883 auf 1281 Mill. und 1884 auf 1184 Mill. Doll. Die großen Mengen von Getreide werden auf einem zusammenhängenden Netz von Eisenbahnen und Kanälen an die Seen und von den Emporien des Zwischenhandels, unter denen Chicago obenan steht, an die atlantischen Häfen zur Verschiffung nach Europa gebracht. Die Ausfuhr von Getreide und Mehl betrug in Tausenden Bushels (bei Mehl Barrels):
Weizen | Roggen | Gerste | Hafer | Mais | Getreide | zusammen | Mehl | Alles auf Getreide reduziert |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1868 | 17907 | 96 | 59 | 541 | 7049 | 25652 | 2764 | 39475 |
1875 | 55073 | 544 | 318 | 1466 | 49494 | 106895 | 4297 | 128380 |
1879 | 153253 | 2913 | 1129 | 766 | 98170 | 256231 | 6367 | 288066 |
1881 | 95272 | 974 | 206 | 626 | 43185 | 140263 | 6210 | 171311 |
1882 | 106386 | 2170 | 433 | 461 | 40587 | 150037 | 9473 | 197402 |
1884 | 84654 | 2951 | 629 | 4192 | 51834 | 144260 | 10913 | 198825 |
Es bewertete sich der Nettoexport von Brotstoffen durchschnittlich jährlich:
1856-60 | auf | 41 | Mill. Doll. |
1861-65 | auf | 72 | Mill. Doll. |
1866-70 | auf | 55 | Mill. Doll. |
1871-75 | auf | 107 | Mill. Doll. |
1876-80 | auf | 177 | Mill. Doll. |
188-85 | auf | 185 | Mill. Doll. |
Rußland. Die Getreideproduktion hat ihren Hauptsitz im Südosten von Rußland in der Gegend des sogen. Tschernosjom (humusreiche Schwarzerde). Nach den neuesten Erhebungen betrug die Erntemenge in Rußland und Polen in Tausenden Hektoliter:
1870-78 im Durchschnitt | 1883 | 1885 | |
---|---|---|---|
Weizen | 69244 | 82761 | 68184 |
Roggen | 219401 | 208117 | 264422 |
Hafer | 175317 | 212052 | 149385 |
Andres Getreide | 103403 | 119377 | 80982 |
Die Ausfuhrmenge war in Tausenden Hektoliter:
1880 | 1882 | 1884 | |
---|---|---|---|
Weizen | 12886 | 26930 | 23877 |
Roggen | 12531 | 11865 | 16090 |
Gerste | 3660 | 7149 | 8906 |
Hafer | 15105 | 19726 | 21309 |
Mais | 2974 | 3458 | 3599 |
Verschiedenes Getreide | 1928 | 1664 | 2159 |
Mehl | 537 | 587 | 571 |
Der Wert der Ausfuhren betrug 1880: 228 Mill., 1882: 321 Mill. und 1884: 310 Mill. Rubel.
Österreich-Ungarn. In der Gesamtmonarchie ist es das dünn besiedelte Flachland Ungarns mit natürlichem Bodenreichtum, welches regelmäßige Überschüsse für die Ausfuhr liefert. Die Ernten betrugen in Tausenden Hektoliter:
Durchschnitt 1875-81 | 1885 | |
---|---|---|
Weizen, Spelz | 44366 | 57961 |
Roggen | 39626 | 43076 |
Gerste | 30663 | 38021 |
Hafer | 50598 | 53599 |
Mais | 37644 | 45412 |
Die Ausfuhr ist namentlich bei Gerste [* 37] und Malz, Weizen, Hafer und den vorzüglichen Mahlprodukten eine bedeutende; sie betrug:
Jahr | Totalumsatz in Taus. metr. Ztr. | Mehrausfuhr in Tausenden Mark |
---|---|---|
1880 | 16873 | 56714 |
1882 | 20017 | 206348 |
1884 | 13025 | 107580 |
Untere Donauländer. Unter denselben ist Rumänien [* 38] mit einer Mittelernte von 8-11 Mill. hl Weizen, 6 Mill. hl Gerste und 22 Mill. hl Mais das wichtigste Produktionsgebiet; nächst demselben sind Bulgarien und die europäische Türkei zu nennen, während Serbien geringere Bedeutung hat.
Britisch-Ostindien ist erst seit sechs Jahren in die Reihe der für den europäischen Handel bedeutenden Länder eingetreten; seine Jahresproduktion wird auf 90-100 Mill. hl Weizen geschätzt, wovon jetzt 11-13 Mill. hl für die Ausfuhr verfügbar sind. Es betrugen die Weizenausfuhren:
1879: | 2.2 Mill. engl. Ztr. im Wert von | 1.1 Mill. Pfd. Sterl. |
1881: | 19.9 Mill. engl. Ztr. im Wert von | 8.6 Mill. Pfd. Sterl. |
1884: | 16.8 Mill. engl. Ztr. im Wert von | 6.3 Mill. Pfd. Sterl. |
Das meiste davon gelangt nach Großbritannien. Außerdem liefert Britisch-Indien jährlich 31-32 Mill. Ztr. Reis in den Welthandel. In der Reihe der Ausfuhrländer folgen nach ihrer Bedeutung: Algerien, [* 39] Australien, [* 40] wo nur der Weizenbau für die Ausfuhr in Anschlag zu bringen ist, Ägypten, [* 41] dessen Weizenexport in den letzten Jahren sehr abgenommen hat, Kanada, Chile, [* 42] Tunis und die Argentinische Republik. [* 43]
B. Getreideeinfuhrländer.
Großbritannien und Irland. Bevölkerung und Konsum steigen seit Jahren fast in demselben Maß, in welchem der Weizenbau abnimmt; doch wird der Ausfall heute durch Zufuhren billiger gedeckt als früher durch die eigne Landwirtschaft. Im Durchschnitt von 1875 bis 1884 verbrauchte Großbritannien jährlich 71 Mill. hl Weizen, davon lieferte das eigne Land etwa 44 Proz. Nach amtlichen Aufstellungen betrug die Ernte des Vereinigten [* 44] Königreichs in Millionen Bushels (zu 36,35 Lit.):
1874-83 | 1885 | |
---|---|---|
Weizen | 87972 | 79636 |
Gerste | 82802 | 85722 |
Hafer | 108012 | 160441 |
Erbsen | 7761 | 4339 |
Bohnen | 14458 | 9122 |
Die Nettoeinfuhr von Getreide und Mehl war im zehnjährigen Durchschnitt 129 Mill. (engl.) Ztr. im Wert von jährlich 57,9 Mill. Pfd. Sterl. -
Die Zufuhren kommen aus allen Teilen der Erde, vorzugsweise aus Amerika, [* 45] Britisch-Indien und Rußland.
Frankreich. Der Getreidebau ist zwar im Lauf der letzten Jahre nicht eingeschränkt worden; trotzdem genügt die eigne Ernte nicht mehr wegen des rasch zunehmenden Bedarfs, der zu den höchsten Europas gehört (vor 20 Jahren 182 kg, heute 216 kg Weizen pro Kopf). Die Erntemengen betrugen in Tausenden Hektoliter:
Mittelernte 1875-84 | 1884 | |
---|---|---|
Weizen | 100727 | 114230 |
Roggen | 25435 | 26256 |
Gerste | 18371 | 19442 |
Hafer | 79596 | 88079 |
Hirse, Mais | 10156 | 10421 |
Buchweizen | 10005 | 10578 |
Halbfrucht | 6331 | 5959 |
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