Titel
Gesundheit
spflege.
Die 16. Versammlung des
Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheit
spflege tagte 11.-3. Sept. 1890 in
Braunschweig.
[* 2] In der ersten
Sitzung sprach Kerschensteiner
(München)
[* 3] über
Krankenhäuser für kleinere
Städte und ländliche
Kreise.
[* 4] Durch
die Einführung des
Krankenkassen-,
Haftpflicht- und Unfallversicherungsgesetzes hat die Benutzung der
Krankenhäuser einen
sehr raschen Aufschwung genommen, und auch kleinere
Orte haben die
Notwendigkeit eingesehen,
Krankenhäuser
zu bauen,
Ärzte und Verwaltungsbeamte sind aber noch nicht einig, ob es geratener sei, viele kleine oder wenige große
Krankenhäuser
zu errichten.
Bayern [* 5] besitzt gegenwärtig 373 Krankenhäuser, von diesen hat keines mehr als 50 Betten, 126 haben nicht mehr als 20 und 103 nicht mehr als 10 Betten. Der Charakter solcher kleiner Krankenanstalten ist gänzlich verschieden von dem größerer Hospitäler: kleines Haus, Garten, [* 6] 50 cbm Luftraum für ein Bett, [* 7] Beschränkung auf einfache, natürliche Ventilation, gute Kachelöfen, [* 8] einfache Badeeinrichtung mit einer fahrbaren Wanne, Parkettfußboden, Schiebethüren, auf den Korridoren Fußboden aus Terrazzo mit Kokosmatten, kleine Hausapotheke, besondere kleine Abteilung für Geisteskranke, Nebengebäude für ansteckende Krankheiten, besonderer Desinfektionsraum, Sektionslokal, sehr ergiebiger Brunnen [* 9] auf vollständig jungfräulichem Boden, Entwässerungsanlagen für das ganze Haus, keine Versitzgrube, wenn möglich Schwemmkanalisation.
Bei kostenloser Hergabe des Baugrundes berechnet sich ein solches Krankenhaus [* 10] auf 1000-2000 Mk. für das Bett, die Verpflegungskosten betragen 1,63-1,95 Mk. pro Kopf täglich. Sehr wichtig ist die Beschaffung geeigneten Pflegepersonals. Mit der Übertragung der Krankenpflege an kinderlose Ehepaare hat man in Bayern keine guten Erfahrungen gemacht, vortrefflich aber sind katholische Ordensschwestern, evangelische Diakonissinnen u. die Schwestern vom Roten Kreuz. [* 11]
Wesentlich hängt das Gedeihen des kleinen Krankenhauses von dem Arzte ab, der neben seinem tüchtigen ärztlichen Wissen und Können die Aufgaben eines Menschenfreundes zu erfüllen hat und das Vertrauen der Gegend besitzen muß. In der sehr lebhaften Diskussion, die sich an den Vortrag anschloß, warnt Hölcker (Münster) [* 12] vor zu großer Zersplitterung, weil kleine Krankenhäuser in Gefahr geraten, zu reinen Armenhäusern zu werden. Rapmund (Aurich) [* 13] hebt hervor, daß die preußische Gesetzgebung genug Handhaben biete, um die Ausführung berechtigter Anforderungen bei neuen ¶
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Krankenhäusern durchzusetzen. Krankenhäuser mit nur 10 Betten halte er für zu klein, weil nicht lebensfähig, er wünsche solche mit nicht weniger als 20 Betten und an Orten, wo die ständige Niederlassung eines Arztes gesichert sei. Neuber (Kiel) [* 15] hält es für notwendig, bei allen Infektionskrankheiten, nicht nur bei Diphtheritis, die Kranken möglichst bald zu isolieren, d. h. in ein Krankenhaus zu bringen. Um aber den vielfach noch bestehenden Widerwillen der Angehörigen und Eltern zu besiegen, sei es erforderlich, Hospitäler mit annähernd privaten Verhältnissen zu schaffen, namentlich müsse es auch dem Hausarzt gestattet sein, erkrankte Kinder in einem solchen Hospital weiter zu behandeln. In Kiel wolle man jetzt zu dem Zwecke ein Vereinshospital bauen.
Der Vorsitzende Bötticher (Braunschweig) hofft, daß der Vortrag wesentlich dazu beitragen werde, die beteiligten Behörden und Verbände von der dringenden Notwendigkeit der Herstellung von Krankenhäusern in kleinen Städten und ländlichen Kreisen zu überzeugen und zur Errichtung derselben anzuregen, und veranlaßt den Ausschuß, für Versendung des Referats und der angeschlossenen Diskussion an Behörden Sorge zu tragen. Dieser Antrag des Vorsitzenden wurde einstimmig angenommen.
Fränkel (Königsberg) [* 16] sprach hierauf über Filteranlagen für städtische Wasserleitungen. Für die Wasserversorgung von Städten bieten sich am bequemsten Flüsse, [* 17] Seen, Teiche, Kanäle etc. dar. Da aber dieses Wasser allen Verunreinigungen schutzlos preisgegeben ist, so muß es von vornherein als hygienisch verdächtig betrachtet werden, da es namentlich bei Typhus und Cholera als Zwischenträger der betreffenden Bakterien auftreten kann. Eine Befreiung von Infektionsstoffen kann nach dem gegenwärtigen Stande der Dinge nur durch die bekannte Sandfiltration angestrebt werden.
Das erste Sandfilter wurde 1839 eingerichtet. Eine Schlammschicht, die sich auf dem Sandfilter ansetzt, ist das Netz, in welchem sich die Bakterien fangen. Das Filter hat nun den Zweck, diesem Netze als Unterlage zu dienen. Von Zeit zu Zeit muß die Schlammschicht, die sich allmählich tot arbeitet, um einige Millimeter verdünnt werden, dann arbeitet das Filter wieder. Der Vortragende hat nun mit Piefke die Vorgänge bei der Filtration des Spreewassers in Tonnen studiert und gefunden, daß die Wirkung von der Schnelligkeit der Filtration abhängt, und daß schlechtes Rohwasser auch ein schlechtes Filtrat liefert.
Bei frisch in Betrieb gesetzten Sandfiltern gehen die Bakterien vollständig oder doch großenteils in das Reinwasser über. Erst wenn sich jenes Netz gebildet hat, welches freilich die Massenleistung stark beeinträchtigt, ist das Resultat ein befriedigendes. Zwar finden sich auch dann noch Bakterien im Reinwasser, doch scheinen dieselben nicht aus dem Wasser, sondern aus dem Sande zu stammen. Bei einem gut und langsam arbeitenden Sandfilter hat von 1000 Organismen nur einer Aussicht, das Filtrat zu erreichen.
Man sollte also die zuerst ablaufenden Mengen Reinwasser unbenutzt lassen, möglichst reines Rohwasser benutzen, möglichst geringe Filtrationsgeschwindigkeit und gleichmäßige Thätigkeit der Filter einhalten, namentlich auch ein Durchbrechen der Schlammschicht verhindern. Bessere Resultate wird man wohl nur erreichen, wenn man vom Oberflächenwasser ganz absieht und Grundwasser [* 18] benutzt, welches häufig von vorzüglicher Beschaffenheit ist. Die Schwierigkeiten, welche ein hoher Eisengehalt bereitet, lassen sich technisch überwinden.
Piefke (Berlin) [* 19] hat gefunden, daß Bakterien in offenen Filtern schneller vernichtet werden als in bedeckten. Da das Flußwasser häufig und periodisch stärker verunreinigt wird, als die Filter vertragen können, so ist notwendig, Vorfilter (Ablagerungsbassins) einzurichten. In der Diskussion wandten sich mehrere hervorragende Wassertechniker, an ihrer Spitze Grahn (Detmold), [* 20] gegen die Schlüsse, welche Fränkel aus seinen Versuchen gezogen hat. Grahn hält für unerwiesen und für wenig wahrscheinlich, daß die Sandfilter keimfreies Wasser liefern, doch gelänge es, bei verständiger Behandlung der Filter den Keimgehalt auf ein sehr geringes Maß zu beschränken.
Gutes Rohmaterial, namentlich wenn von wechselnder Qualität, sei durch Klärung zu verbessern, das Filtrat aus einem neuen oder gereinigten Filter sei unbenutzt zu lassen, bis sich eine richtig arbeitende Schicht gebildet hat. Die durch Erfahrung am Orte festgestellten erforderlichen und niemals zu überschreitenden Filtergeschwindigkeiten seien durch zweckmäßige Einrichtungen beständig zu überwachen, auch seien stets genügende Filterflächen in Reserve zu halten. Fischer (Kiel) besprach das Oestensche Reinigungsverfahren für Grundwasser. Der Eisengehalt sank stets von 1,5, bez. 2,5 mg auf 0,07, bez. 0,1 mg im Liter. Schwefelwasserstoff und Ammoniak verschwanden, nicht ganz der moorige Geruch und Geschmack, auch nicht die salpetrige Säure. Jedenfalls dürfte das Oestensche Verfahren dem Grundwasser eine große Zukunft für die Benutzung als Trinkwasser verschaffen.
In der zweiten Sitzung sprach Bollinger (München) über die Verwendbarkeit des an Infektionskrankheiten leidenden Schlachtviehes. Wenn man berechnet, daß der Viehstand in Deutschland [* 21] einen Wert von 5-6 Milliarden hat, und auf Grund der Erfahrungen in den Schlachthäusern weiß, daß 0,5-1 Proz. der Tiere als krank befunden und vom menschlichen Genuß ausgeschlossen werden muß, so ergibt sich, daß der Verlust jährlich viele Millionen Mark beträgt. Man muß deshalb tolerant sein und den Genuß erlauben, bis die Schädlichkeit streng erwiesen sei.
Anderseits ist der jetzige Zustand unhaltbar, Verfälschungen andrer Lebensmittel werden oft streng bestraft, während Fleischarten, die schädlich oder mindestens ekelhaft sind, in einem großen Teile Deutschlands [* 22] verkauft werden dürfen. Zur wirksamen Bekämpfung der Gefahren, welche das Fleisch mit Infektionskrankheiten behafteter Tiere herbeiführen kann, empfiehlt Bollinger folgende Maßregeln:
1) Einführung der obligatorischen Fleischschau in ganz Deutschland. Bis zur allgemeinen Durchführung derselben ist mindestens eine obligatorische Beschau des an Infektionskrankheiten leidenden Schlachtviehes sowie der wegen Krankheit notgeschlachteten Tiere durch tierärztliche Sachverständige anzustreben.
2) Der Erfolg der obligatorischen Fleischschau wird in hohem Grade unterstützt und gewährleistet durch eine gründliche und sozialistische Ausbildung der Tierärzte, namentlich der Schlachthaustierärzte, in Hygiene und Pathologie der menschlichen Fleischnahrung; zu diesem Zwecke ist neben den erprobten praktischen Übungskursen in Schlachthäusern die Einführung der Lehre [* 23] von der Fleischschau als Prüfungsfach bei der tierärztlichen Approbationsprüfung wünschenswert.
3) Eine erfolgreiche und zweckentsprechende Fleischschau in größern und mittlern Städten ist nur möglich in öffentlichen gemeinsamen Schlachthäusern mit Schlachtzwang; die Errichtung solcher Schlachthäuser ist daher von seiten des Staates und der Gemeinden möglichst zu fördern.
4) Die Wirksamkeit der Fleischschau wird wesentlich ¶
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unterstützt: a) durch Errichtung von Freibänken behufs entsprechender Verwertung des minderwertigen Fleisches sowie des Fleisches kranker Tiere, welches zum menschlichen Genuß zugelassen werden kann; b) durch Einführung des Deklarationszwanges für minderwertiges Fleisch und das Fleisch kranker Tiere; c) durch möglichste Einschränkung und Erschwerung des Handels mit ausgeschlachtetem Fleische; d) durch gründliche und unschädliche Beseitigung des vom menschlichen Genuß ausgeschlossenen Fleisches, am besten auf chemischem oder thermischem Wege; e) durch Errichtung von Schlachtviehversicherungsanstalten.
5) Über die Verwendbarkeit des an Infektionskrankheiten leidenden Schlachtviehes sowie des minderwertigen Fleisches überhaupt sind gesetzliche Bestimmungen, ähnlich denen über Trichinose, erforderlich, wonach das Fleisch in bestimmten Fällen (z. B. bei Septikopyämie, bei allgemeiner Tuberkulose, Fleisch von krepierten Tieren) zum Verkauf als menschliches Nahrungsmittel [* 25] nicht zuzulassen ist, während bei einer zweiten Gruppe von Infektionskrankheiten (z. B. Tuberkulose einzelner Organe, Maul- und Klauenseuche, Rotlauf bei Schweinen, Aktinomykose, lokalen Entzündungen), je nach Ausbreitung, Stadium und Intensität der ursachlichen Krankheit, auf Grund des tierärztlichen Gutachtens entweder der Ausschluß des Fleisches vom menschlichen Genuß oder die Verwendung unter gewissen Bedingungen (vorheriges Kochen, Deklarationszwang) als minderwertiges Fleisch gestattet werden kann.
6) Der Genuß von rohem oder halbrohem Fleische ist in jeder Richtung zu verwerfen.
7) Bei der großen Bedeutung und Häufigkeit der Rindertuberkulose sind energische Maßregeln zu ihrer Bekämpfung von seiten des Staates dringend geboten. Redner führte an, daß in Leipzig [* 26] 15 Proz. der geschlachteten Rinder [* 27] tuberkulös befunden wurden, durchschnittlich im Königreich Sachsen [* 28] 11 bis 12 Proz., in einzelnen Schlachthäusern sogar über 20 Proz. Die Milch tuberkulöser Tiere schließt eine große Gefahr, namentlich für Kinder, in sich. In Bezug auf den Fleischgenuß ist die Frage noch nicht spruchreif.
Die Tuberkulose muß ebenso behandelt werden wie die andern Seuchen, und man wird dann auch dieser gegenüber Erfolge haben, wenngleich das Zeit und Opfer kosten wird. Schlachthausdirektor Hengst (Leipzig) führte aus, daß in den ersten 8 Monaten von 1890 im Leipziger Schlachthaus 24 Proz., im April sogar 29,7 Proz. der Rinder tuberkulös gewesen seien, bei Schweinen finde sich die Tuberkulose wahrscheinlich noch häufiger. Hölker hält es für richtig, schon für Städte von 5-10,000 Einw. Schlachthäuser einzurichten. Auf Antrag von Lohmann (Hannover) [* 29] wird die erste These folgendermaßen geändert: Bis zur völligen Durchführung der allgemeinen obligatorischen Fleischschau ist mindestens eine obligatorische Beschau der einer Krankheit verdächtigen Schlachttiere sowie der wegen Krankheit notgeschlachteten Tiere durch tierärztliche Sachverständige anzustreben. Alle übrigen Thesen werden unverändert angenommen.
Hierauf sprach Gaffky (Gießen) [* 30] über Desinfektion [* 31] von Wohnungen. In Berlin wurde zuerst ein auf der Anwendung von Karbolsäure- oder Sublimatspray beruhendes Verfahren von Guttmann und Merke vorgeschlagen, welches nicht unbefriedigende Ergebnisse lieferte, 1887 aber durch das Verfahren der Abreibung der Wände und Möbel [* 32] mit Brot [* 33] und Waschen des Fußbodens mit Karbolsäure verdrängt wurde. Letzteres Verfahren ist nach Esmarchs Untersuchungen sehr zuverlässig.
Das Brot darf weder zu frisch noch zu trocken sein und wird in lange, handliche Stücke zerschnitten. Ein Arbeiter wird in einigen Stunden mit einem mittelgroßen Zimmer fertig, und die Ausgaben betragen 2-2,5 Mk. Bei getünchten Wänden wird der Anstrich erneuert und in der ursprünglichen Farbe wiederhergestellt. Wäsche, Kleider, Betten desinfiziert man mit heißen Wasserdämpfen oder kocht sie mit Wasser. Andre Gegenstände werden je nachdem mit trocknen Lappen oder mit solchen, die mit Desinfektionsflüssigkeit getränkt sind, abgerieben.
Brotreste und Lappen werden schließlich verbrannt. Bei manchen ansteckenden Krankheiten, wie Cholera, Darmtyphus, Ruhr, kann man auf Abreiben der Wände verzichten, wie überhaupt das Verfahren bei einzelnen Krankheiten einige Abänderungen erleidet. Redner rühmte die Zuverlässigkeit u. Tüchtigkeit der betreffenden Organisation in Berlin und stellt dann folgende Thesen auf:
1) Von dem wertvollen Mittel der Bekämpfung der Infektionskrankheiten, welches in der Desinfektion der Wohnungen zu Gebote steht, ist bisher nur in verhältnismäßig geringem Umfang und vielfach in wenig zweckentsprechender Weise Gebrauch gemacht worden.
2) Die Vornahme der Wohnungsdesinfektion darf nicht lediglich dem Belieben der Haushaltungsvorstände überlassen bleiben; sie ist vielmehr für bestimmte Fälle im allgemeinen Interesse obligatorisch zu machen.
3) In allen Fällen von behördlich angeordneter Wohnungsdesinfektion ist dieselbe ausschließlich solchen zuverlässigen Personen zu übertragen, welche praktisch entsprechend vorgebildet sind und ihre Befähigung durch Ablegung einer besondern Prüfung dargethan haben.
4) Die Organisation der Wohnungsdesinfektion hat thunlichst im Anschluß an öffentliche Desinfektionsanstalten zu erfolgen, und die Wohnungsdesinfektion kann in der Regel auf das Krankenzimmer einschließlich seines Inhalts sowie auf die von dem Kranken benutzten, bis dahin noch nicht oder nicht genügend desinfizierten Gegenstände beschränkt werden.
5) Für die Ausführung der obligatorischen Wohnungsdesinfektion sind genaue Anweisungen zu erlassen, bei deren Aufstellung unter andern auch folgende Gesichtspunkte in Betracht kommen: a) Für die verschiedenen Infektionskrankheiten sind verschiedene Desinfektionsverfahren vorzuschreiben. Dabei ist die Anzahl der Desinfektionsmittel thunlichst zu beschränken und von allen Maßregeln Abstand zu nehmen, deren Durchführbarkeit in der Praxis zweifelhaft erscheint, oder welche durch einfachere ersetzt werden können. b) Die Anweisungen haben erforderlichen Falls auch die ländlichen Verhältnisse und insbesondere auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, daß ein Dampfdesinfektionsapparat zur Zeit noch nicht zur Verfügung steht. c) Mit der Anwendung chemischer Desinfektionsmittel muß die gründlichste Reinigung stets Hand [* 34] in Hand gehen.
6) Die Durchführung der obligatorischen Wohnungsdesinfektion bedarf einer fortlaufenden sachverständigen Überwachung.
7) Die Kosten, welche durch die obligatorische Wohnungsdesinfektion erwachsen, sind aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten.
Bei der Debatte, welche sich dem Vortrag anschloß, wurde der Schwierigkeit der Durchführung der Desinfektion in kleinen Wohnungen gedacht. Fehlt ein Raum zum einstweiligen Aufenthalt, so begeben sich die Leute wohl zum Nachbar und tragen so den Ansteckungsstoff in ihren Kleidern weiter. Man hat also auch für die Unterkunft dieser Leute beim Desinfizieren und für Wechselkleider beim Desinfizieren der Kleidung zu sorgen. Die Kostenlosigkeit der ¶