Gestrecktes
Feld (streichendes Feld, Längenfeld), nach ältern Bergordnungen ein auf eine einzelne Lagerstätte beschränktes Grubenfeld, welches dem Streichen und Fallen [* 3] derselben in einer gesetzlich festgestellten Länge und in einer durch die Vierung bestimmten Breite [* 4] folgt und die ewige Teufe besitzt.