Gesinnung,
s. v. w. praktische Denkungsart (s. Denkart), d. h. der Inbegriff dessen, was von dem einzelnen für löblich und schändlich (sittliche Gesinnung), erlaubt oder unerlaubt (rechtliche Gesinnung) gehalten und, wenn er ein Charakter ist, im Wollen und Handeln eingehalten wird. Dieselbe kann richtig oder unrichtig, d. h. mit dem Sitten- oder Rechtsgesetz übereinstimmend (gute Gesinnung) oder nicht übereinstimmend (schlechte Gesinnung), sein; wer keine hat, heißt gesinnungslos; wem mehr darum zu thun ist, an den Tag zu legen, daß er eine habe, als nach ihr zu handeln, heißt gesinnungstüchtig.