Gesinnung
,
s. v. w. praktische
Denkungsart (s.
Denkart), d. h. der Inbegriff dessen, was von dem einzelnen
für löblich und schändlich (sittliche Gesinnung
), erlaubt oder unerlaubt (rechtliche Gesinnung) gehalten
und, wenn er ein
Charakter ist, im
Wollen und
Handeln eingehalten wird. Dieselbe kann richtig oder unrichtig, d. h. mit dem
Sitten- oder Rechtsgesetz übereinstimmend (gute Gesinnung
) oder nicht übereinstimmend (schlechte Gesinnung), sein;
wer keine hat, heißt gesinnung
slos; wem mehr darum zu thun ist, an den
Tag zu legen, daß er eine habe,
als nach ihr zu handeln, heißt gesinnung
stüchtig.