Gesims
,
[* 1] Bauteil, welcher zum wagerechten
Abschluß von
Mauern,
Wänden und
Stützen oder zur wagerechten
Scheidung derselben
und, wenn derselbe vorspringt, zugleich zum
Schutz der darunter befindlichen Teile gegen
Regen dient. Je nachdem die Gesimse
eines Bauwerks oder Bauteils sich
oben, mitten oder unten befinden, unterscheidet man
Haupt- oder Deckgesimse
(Kranzgesimse), Zwischen- oder Gurtgesimse
,
Fuß- oder Sockelgesimse.
Die
Haupt- und Zwischengesimse
bestehen aus einer mehr
oder minder hervorragenden
Platte, welche in nördlichen Klimaten meist geneigt (hängende
Platte), in südlichen Klimaten
meist wagerecht (liegende
Platte) angeordnet und mit Wasserablauf (Wassernase) versehen wird.
Jene hängenden
Platten a
[* 1]
(Fig. 1 u. 2), welche allen gotischen
Gesimsen
zu
Grunde liegen, erhalten meist nur eine
Hohlkehle b
zur Vermittelung ihrer untern geneigten mit der lotrechten
Fläche
der
Wände oder
Stützen und unterhalb jener
Hohlkehle ein eckiges oder abgerundetes Trennungsglied c, diese liegenden
Platten
a
[* 1]
(Fig. 3 u. 4), welche allen Gesimsen
der griechischen und der
davon abgeleiteten
Stile zu
Grunde liegen, ein meist wellenförmiges stützendes
Glied
[* 2] c und ein ebenfalls meist wellenförmiges
bekrönendes
Glied b. Die
Fußgesimse, welche im Äußern den
Ablauf
[* 3] des Regenwassers nicht hindern dürfen, dienen als Vermittelungsglieder
der vorspringenden
Sockel mit den darüber befindlichen
Wänden oder
Schäften der
Stützen. Durch eine solche
Vermittelung c und
a der Hauptplatte b des
Fußgesimses mit der Trennungsplatte d des letztern und dieser mit den darüber
befindlichen senkrechten Bauteilen
[* 1]
(Fig. 5 u. 6) entsteht, wenn sie
durch die Einschaltung sekundärer Trennungsplatten vervollständigt wird, die sogen.
»attische Basis« (s. d.), die in modifizierter
Gestalt die Grundform der
Fußgesimse fast aller entwickeltern
Baustile bildet.
Die Gesimse
wurden vorwiegend in den griechischen und den davon abgeleiteten
Baustilen ausgebildet, in dem gotischen
Stil dagegen,
dessen nach
oben strebender
Charakter die vorzugsweise
Ausbildung aller lotrechten Bauteile, wie
Pfeiler und
Lisenen, anstrebte,
stets untergeordnet gehalten (s.
Baukunst).
[* 4] Was die relative
Größe und
Lage der Gesimse
betrifft, so erfordern
die Hauptgesimse
als
Abschlüsse eines ganzen Bauwerks die größere, die Zwischen- und
Fußgesimse als
Abschlüsse von Gebäudeteilen
die kleinere Abmessung und
Ausladung.
Während die
Lage der
Haupt- und
Fußgesimse in den meisten
Fällen eine gegebene ist, werden die Gurtgesimse
entweder in der
Höhe der Fußböden, in welchem
Fall sie äußerlich die einzelnen
Stockwerke bezeichnen, oder in der
Höhe
der Fensterbrüstungen, in welchem
Fall sie zugleich den Fenstergestellen zur Unterlage dienen, oder auch an beiden
Stellen
zugleich angebracht. Man fertigt die Gesimse entweder aus bearbeiteten Quadersteinen, aus
Ziegeln (Gesimsziegeln), aus
Holz,
[* 5] oder stellt sie durch
Ziehen her. Im letztern
Fall werden die betreffenden
Stellen etwas vorgekragt, mit
Mörtel beworfen und die Gesimsglieder mit dem sogen. Simsbrett, einer Art
Schablone, gezogen. Mit Brettern verkleidete, der
Steinkonstruktion ähnelnde Gesimse sind zwar jetzt sehr häufig, aber ebenso wie die in
Gips
[* 6] gezogenen da zu verwerfen, wo
sie dem
Wetter
[* 7] ausgesetzt sind. In steinarmen Gegenden gestaltet man die Gesimse entweder als Holzgesimse,
indem man die
Balken- oder
Sparrenköpfe sichtbar macht und mit Schnitzwerk versieht und die
Felder zwischen ihnen ebenfalls
passend
Fig. 2. Hängende Gesimsplatten.]
Fig. 4. Liegende Gesimsplatten.]
Fig. 6. Fußgesimse.] ¶
mehr
verziert, oder man stellt sie aus Backsteinen her, wozu man entweder Formziegel, sogen. Gesimssteine, oder auch gewöhnliche Mauer-, Dach- und Firstziegel in verschiedenen Zusammenstellungen verwenden kann.
Vgl. Hittenkofer, Das Entwerfen der Gesimse (5. Aufl., Leipz. 1885).