Gesetzgebende
Gewalt (legislative
Gewalt), die
Staatsgewalt, insofern sie auf dem Gebiet der
Gesetzgebung in Thätigkeit
tritt. Eine veraltete
Theorie will die
Staatsgewalt einer Dreiteilung unterziehen, indem zwischen gesetzgebender
, richterlicher
und
Exekutivgewalt unterschieden und indem für die gesetzgebende Gewalt
eine
Teilung derselben zwischen dem Monarchen und der
Volksvertretung
in der konstitutionellen
Monarchie angenommen werden soll. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch dabei lediglich um verschiedene
Zweige der Thätigkeit der Staatsregierung und um die Mitwirkung der
Volksvertretung bei den wichtigern Regierungshandlungen,
insbesondere bei der
Gesetzgebung (s.
Staat).