Gesetzentwurf,
eine Ausarbeitung, welche den Erlaß eines Gesetzes in Vorschlag bringt und die Formulierung desselben enthält.
Ein solcher Gesetzentwurf kann eine Privatarbeit sein, z. B. von einem hervorragenden Fachmann, von einer wissenschaftlichen Autorität ausgearbeitet;
er kann von einer Korporation, z. B. von einer Handelskammer, ausgehen, oder er wird von einem der gesetzgebenden Faktoren, von der Regierung oder von den Ständen, vorgelegt.
In dem letztern Fall ist auch die Bezeichnung Gesetzvorschlag (s. d.) gebräuchlich.