mehr
Blutmasse übergehen, diese entmischen und nun auch andre
Gewebe
[* 3] gleichsam anstecken und zur Geschwulstbildung anregen. Eine
strenge
Grenze zwischen gutartigen und bösartigen Geschwülsten
läßt sich durchaus nicht ziehen. Es gibt vielmehr eine
gewisse
Skala der
Gut- und Bösartigkeit, letztere ist aber keineswegs an einen bestimmten anatomischen
Bau der Geschwülste
gebunden.
Bösartige Geschwülste
sind gewöhnlich sehr reich an
Zellen und Säften, haben oft eine markige
Beschaffenheit, sind bald weich, bald
hart.
Sie pflegen sehr schnell zu wachsen, die Haut [* 4] über ihnen wird unverschieblich; dann bricht die Geschwulst durch die Haut hindurch, die Lymphdrüsen der betreffenden Gegend werden hart und schwellen an; es stellt sich Abmagerung, schlechtes Aussehen, Blutarmut, kurz eine allgemeine Kachexie ein. Was die Behandlung anbetrifft, so ist es Aufgabe des Arztes, die Geschwulst so früh wie möglich mit dem Messer [* 5] zu entfernen (exstirpieren) oder sie auf eine andre Weise (durch Ätzmittel, Elektrizität [* 6] etc.) zu zerstören.
Den meisten Geschwülsten
gegenüber ist das
Messer das einzig sichere
Mittel. Aber nicht selten kehrt
nach der operativen
Entfernung einer Geschwulst dieselbe von neuem wieder, es bildet sich ein sogen.
Recidiv, ein
Rückfall.
Das Auftreten eines
Recidivs wird gewöhnlich als Zeichen der Bösartigkeit der Geschwulst angesehen. Dies ist zwar für die
meisten
Fälle, aber nicht durchgehends richtig. Wenn die recidive Geschwulst in der Operationsnarbe erscheint,
so beweist ein solches örtliches oder Narbenrecidiv nichts für die Bösartigkeit der
Neubildung, sondern nur, daß ein wenn
auch noch so kleiner Teil der
Neubildung nicht mit entfernt worden ist.
Die in der Nachbarschaft der
Narbe auftretenden sogen. regionären
Recidive begründen allerdings einen
starken
Verdacht der Bösartigkeit, aber nach ihrer gründlichen Ausrottung hat man schon oft dauernde und vollkommene
Heilung
eintreten sehen. Die sogen. Infektionsrecidive endlich, wobei die neue Geschwulst weit entfernt
von der ausgerotteten alten auftritt, sind ein sicheres Zeichen der Bösartigkeit; denn es muß in diesem
Fall
bereits ein Geschwulstkeim mit den
Blut- oder
Lymphgefäßen verschleppt sein, bevor man zur
Operation verschritt, und gerade
in der
Tendenz,
Metastasen zu machen und sich über den ganzen
Körper zu verbreiten, liegt das
Wesen der Bösartigkeit der Geschwülste.
Die
Lehre
[* 7] von den Geschwülsten
heißt
Onkologie.
Vgl. außer den Handbüchern der pathologischen
Anatomie von
Rokitansky,
Förster, R.
Mayer,
Wagner:
Virchow,
Die krankhaften Geschwülste
(Berl. 1863-67, 3 Bde.);
Lücke in Pitha-Billroths »Handbuch der Chirurgie«; Billroth, Allgemeine chirurgische Pathologie und Therapie, Kap. 20 (12. Aufl., Berl. 1885);
Paget, Lectures on surgical pathology, Bd. 2 (3. Aufl., Lond. 1871);
Schuh, Pathologie und Therapie der Pseudoplasmen (Wien [* 8] 1854);
Velpeau, Traité des maladies du sein (2. Aufl., Par. 1858);
Köster, Die Entwickelung der Carcinome und Sarkome (Würzb. 1869);
Thiersch, Der Epithelialkrebs namentlich der Haut (Leipz. 1865);
Waldeyer, Über den Krebs [* 9] (das. 1872);
Lücke, Diagnostik der Geschwülste
(das. 1876);
Klebs, Beiträge zur Geschwulstlehre (das. 1877).