Geschworener
(engl. juryman; frz. juré), Bezeichnung
für die im
Strafprozeß eidlich in Pflicht genommenen, meistens rechtsunkundigen Vertrauensmänner aus
dem
Volke, welche in den durch das Gesetz bestimmten schwerern Verbrechensfällen durch ihren
Spruch (Wahrspruch,
Verdikt) die
ihnen vom Gericht vorgelegten
Thatfragen zu beantworten haben und damit die Anwendung des einschlagenden Gesetzes durch die
rechtsgelehrten
Richter vorbereiten (s. Schwurgericht). In England und Nordamerika
[* 2] werden Geschworener
auch
im Civilprozeß hinzugezogen. – Im
Bergrecht war früher Geschworener
oder
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Berggeschworener
ein Gerichtsschöffe, der vom Bergrichter für jeden zu entscheidenden Fall besonders gewählt und vereidigt
wurde. In spätern Zeiten bezeichnete man damit einen Revierbeamten, dessen Stellung im wesentlichen der der jetzigen Bergmeister
entsprach. (S. auch Bergbehörde.)