Geschwindi
gkeitsmessung,
die Ermittelung der
Geschwindigkeit (s. d.) durch Versuche und
Apparate (Geschwindi
gkeitsmesser).
Man findet die
Geschwindigkeit, indem man die Maßzahl der
von dem bewegten Körper zurückgelegten
Strecke
durch die Anzahl der dazu verbrauchten Sekunden dividiert.
Die Geschwindi
gkeitsmessung an der Oberfläche der
Flüsse
[* 2] und
Kanäle erfolgt, indem man einen Schwimmer (ein Holzstück, eine wasserdicht verschlossene
Flasche
[* 3]
u. dgl. m.) die
Geschwindigkeit des Wassers in der Mitte des
Bettes annehmen läßt und dann an
einer
Uhr
[* 4] die Sekundenzahl beobachtet, die der Schwimmer braucht, um einen größern gemessenen Weg zurückzulegen. Die Wassergeschwindigkeit
unter der Oberfläche mißt man mittels des Woltmannschen Flügels (s. d.) oder
der Pitotschen
Röhre (s. d.). Die Geschwindigkeitsmessung
bei rotierenden Körpern
erfolgt zunächst mittels Zählung der
Umläufe in einer Minute, woraus dann die lineare
Geschwindigkeit
am
Umfange berechnet wird. Bei schnellen Rotationen ist die Drehachse mit einer Schraube ohne Ende versehen, die ein
Räder-
und
Zählwerk
[* 5]
(Tourenzähler) in
Bewegung setzt, woraus dann wieder wie vorhin die Umfangsgeschwindigkeit sich ermitteln läßt.
–
Über Geschwindigkeitsmessung
der Eisenbahnzüge s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit;
[* 6] über
die Geschwindigkeitsmessung
der
Geschosse
[* 7] s.
Chronoskop
[* 8] und
Chronograph; über die Geschwindigkeitsmessung
des Lichts s. Lichtgeschwindigkeit, über
die Geschwindigkeitsmessung
des
Schalls s.
Schallgeschwindigkeit.