Geschwindigkeitsmessung,
die Ermittelung der Geschwindigkeit (s. d.) durch Versuche und Apparate (Geschwindigkeitsmesser). Man findet die Geschwindigkeit, indem man die Maßzahl der von dem bewegten Körper zurückgelegten Strecke durch die Anzahl der dazu verbrauchten Sekunden dividiert.
Die Geschwindigkeitsmessung an der Oberfläche der Flüsse und Kanäle erfolgt, indem man einen Schwimmer (ein Holzstück, eine wasserdicht verschlossene Flasche u. dgl. m.) die Geschwindigkeit des Wassers in der Mitte des Bettes annehmen läßt und dann an einer Uhr die Sekundenzahl beobachtet, die der Schwimmer braucht, um einen größern gemessenen Weg zurückzulegen. Die Wassergeschwindigkeit unter der Oberfläche mißt man mittels des Woltmannschen Flügels (s. d.) oder der Pitotschen Röhre (s. d.). Die Geschwindigkeitsmessung bei rotierenden Körpern erfolgt zunächst mittels Zählung der Umläufe in einer Minute, woraus dann die lineare Geschwindigkeit am Umfange berechnet wird. Bei schnellen Rotationen ist die Drehachse mit einer Schraube ohne Ende versehen, die ein Räder- und Zählwerk (Tourenzähler) in Bewegung setzt, woraus dann wieder wie vorhin die Umfangsgeschwindigkeit sich ermitteln läßt. – Über Geschwindigkeitsmessung der Eisenbahnzüge s. Eisenbahnfahrgeschwindigkeit; über die Geschwindigkeitsmessung der Geschosse s. Chronoskop und Chronograph; über die Geschwindigkeitsmessung des Lichts s. Lichtgeschwindigkeit, über die Geschwindigkeitsmessung des Schalls s. Schallgeschwindigkeit.