Geschlossene
Zeit oder Gebundene Zeit (lat. tempus clausum, feriatum, sacratum), die Zeit, während deren nach kirchlicher Festsetzung keine Eheschließungen stattfinden sollen. Nach Einführung der Civilehe (s. d.) ist die Geschlossene Zeit nur noch für die kirchliche Trauung von Bedeutung. In der kath. Kirche ist durch das Tridentinische Konzil vom ersten Adventssonntag bis Epiphania einschließlich und vom Aschermittwoch bis Sonntag nach Ostern die feierliche Begehung einer Hochzeit, durch Diöcesanstatuten aber und fast allgemeine Gewohnheit, übereinstimmend mit der ältern Praxis, die Eingehung der Ehe überhaupt ohne bischöfl. Dispens verboten. Nach der Trauordnung für die evang. Landeskirche in Preußen vom dürfen in der Karwoche, an den ersten Feiertagen von Weihnachten, Ostern und Pfingsten, am Bußtage und Totenfeste Trauungen außer im Fall unmittelbarer Todesgefahr eines der zu Trauenden ohne Dispens des Superintendenten nicht stattfinden. Anders ist die Geschlossene Zeit in andern evang. Landeskirchen geordnet; in manchen ist sie ganz aufgehoben.