Geschenk
(lat.
Donum), freiwillige (durch keinerlei rechtlichen
Zwang, durch ein
Geschäft unter
Lebenden bewirkte)
Vermehrung
des
Vermögens eines andern durch Verminderung des eignen
Vermögens, ohne Absicht auf eine Gegenleistung
(s.
Schenkung); im Handwerkswesen die in der
Regel bestimmte
Gabe an
Geld oder
Nahrungsmitteln und
Herberge, welche die wandernden
Gesellen mancher
Handwerke bei ihrer Ankunft in einer Stadt oder einem
Ort erhielten, wo ihre
Zunft bestand; daher
geschenkte Handwerke
im
Gegensatz zu den »ungeschenkten«
, bei denen solche
Unterstützung nicht üblich war. Der
Ausdruck hat sich in diesem
Sinn noch erhalten.