Geschäft
,
jede nützliche, durch ein
Amt oder einen
Beruf gebotene Thätigkeit; sodann eine innerhalb eines werbenden
Betriebes, oder der
Verwaltung eigenen Vermögens vorgenommene wirtschaftliche Handlung, welche dazu bestimmt ist, etwas Nützliches,
Gewinnbringendes für sich oder andere zu schaffen, Vermögen umzusetzen oder zu erhalten. Geschäft
dieser
Art können Rechtsgeschäfte
(s. d.) sein, wie der
Kauf, die Dienstmiete, das
Darlehn, die
Kommission, die Wechseldiskontierung
u. s. w., und die innerhalb eines kaufmännischen Betriebes geschlossenen Geschäft
sind
zum größten
Teil Rechtsgeschäfte.
Der
Bergmann, der Handwerker, der Landwirt, der Fabrikant, der Künstler und der Schriftsteller treiben
aber auch Geschäft
, indem sie in ihrem
Berufe neue
Güter produzieren oder vorhandene bearbeiten. In einem andern
Sinne bezeichnet
Geschäft
die
Summe des gewerblichen, berufsmäßigen Betriebes der Geschäft
jener ersten
Klasse. Ein kaufmännisches oder gewerbliches
Geschäft
wird errichtet, betrieben, vererbt, veräußert. Die
Veräußerung eines Geschäft
beschränkt sich selten
bloß darauf, daß dem Erwerber die Möglichkeit eröffnet wird,
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