Geschäft,
jede nützliche, durch ein Amt oder einen Beruf gebotene Thätigkeit; sodann eine innerhalb eines werbenden Betriebes, oder der Verwaltung eigenen Vermögens vorgenommene wirtschaftliche Handlung, welche dazu bestimmt ist, etwas Nützliches, Gewinnbringendes für sich oder andere zu schaffen, Vermögen umzusetzen oder zu erhalten. Geschäft dieser Art können Rechtsgeschäfte (s. d.) sein, wie der Kauf, die Dienstmiete, das Darlehn, die Kommission, die Wechseldiskontierung u. s. w., und die innerhalb eines kaufmännischen Betriebes geschlossenen Geschäft sind zum größten Teil Rechtsgeschäfte.
Der Bergmann, der Handwerker, der Landwirt, der Fabrikant, der Künstler und der Schriftsteller treiben aber auch Geschäft, indem sie in ihrem Berufe neue Güter produzieren oder vorhandene bearbeiten. In einem andern Sinne bezeichnet Geschäft die Summe des gewerblichen, berufsmäßigen Betriebes der Geschäft jener ersten Klasse. Ein kaufmännisches oder gewerbliches Geschäft wird errichtet, betrieben, vererbt, veräußert. Die Veräußerung eines Geschäft beschränkt sich selten bloß darauf, daß dem Erwerber die Möglichkeit eröffnet wird,