Geschützzu
behör
umfaßt die Gegenstände, die ein Geschütz bedarf, um bedient, gehandhabt, gereinigt und in gutem Zustande erhalten werden zu können.
Hierher gehört das Ladezeug, wie Wischer, Lader, Geschoßtrage, Aufsatz, Quadrant, Abzugsschnur und vieles andere, ferner Mittel zur Handhabung, wie Hebebäume, Richtbaum, Hemmkeile, Handhabungsmaschinen, endlich Mittel zur Sicherung gegen Witterungseinflüsse, wie Mundpfropf, Verschlußüberzug u. s. w.