Geschützzu
behör,
diejenigen Gerätschaften, welche zum Laden, Richten und Abfeuern des Geschützes erforderlich sind. Es gehören hierher: der Wischer, eine der Länge des Geschützrohrs entsprechende hölzerne Stange, an einem Ende mit einer cylindrischen Bürste aus Schweineborsten, Piassave, Kittul-, Wurzel- oder Aloefasern versehen, dient zur Reinigung des Rohrs;
der Lader oder Ansetzer zum Ansetzen des Geschosses und der Kartusche;
die Ladebüchse, ein eiserner Hohlcylinder bei Geschützen mit Flach- oder Rundkeil, welche nur einen Teil der Ladeöffnung enthalten, zur ungehinderten Einführung der Ladung;
der Aufsatz (s. d.), Richt- oder Hebebaum, Richtlot, Richtstäbchen zum Richten;
der Libellenquadrant, eine an einem Ende drehbar an einer Platte befestigte Röhrenlibelle, deren andres Ende sich an einem Gradbogen bewegt, zum Nehmen der Höhenrichtung;
der Stell- (früher Tempier-) Schlüssel, gabelförmiges Instrument mit zwei Haken zum Einstellen (Tempieren) der ¶
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Schrapnellzünder;
die Abzugschnur, eine starke geflochtene Schnur mit Haken an einem und Griff am andern Ende zum Abziehen der Schlagröhren oder Friktionsbrandel;
die Geschoßtrage (bei Küsten- und Schiffsgeschützen fahrbar);
Kartuschtornister oder Kartuschbüchsen, letztere in Küstenbatterien [* 3] und auf Schiffen aus Zinkblech mit luftdichtem Verschluß, zum Herantragen, die Zinkkartuschbüchsen auch zum Aufbewahren der Kartuschen; [* 4]
die Kartuschnadel zum Reinigen des Zündlochs und Durchstoßen des Kartuschbeutels, damit die Schlagröhre [* 5] sicher zünde;
die Schlagröhren- und Zündungentaschen, um den Leib geschnallte Ledertaschen mit den Schlagröhren etc.;
die Zündlochbürste und der Zündlochbohrer zum Reinigen des Zündlochs;
ferner Schraubenschlüssel [* 6] etc.