Geschäftss
teuer,
Bezeichnung für die Börsensteuer (s. d.), insofern sie nicht die sogen. wilde Spekulation, sondern den legitimen Waren- und Geschäftsverkehr trifft.
Geschäftssteuer
20 Wörter, 170 Zeichen
Geschäftssteuer,
Bezeichnung für die Börsensteuer (s. d.), insofern sie nicht die sogen. wilde Spekulation, sondern den legitimen Waren- und Geschäftsverkehr trifft.