Gesangvereine
,
Vereine zur Veranstaltung von Gesangsaufführungen, stehen unter technischer Leitung eines
Dirigenten
(Musikdirektors) und in der
Regel unter geschäftlicher und gesellschaftlicher Leitung eines Vorstandes.
Sie sind entweder a capella-Gesangvereine
, d. h. widmen sich ausschließlich der
Pflege der reinen Gesangsmusik ohne
Instrument, oder
ziehen auch das instrumentale
Element in ihren Bereich, in welchem
Fall sie gewöhnlich
Musikvereine heißen.
Speziell der
Pflege
kirchlicher
Musik mit dem direkten
Zweck der Verschönerung des
Gottesdienstes sind die Kirchengesangvereine
gewidmet; gesellige
Tendenzen vereinigen mit Kunstzwecken die
Männergesangvereine, auch manche
Musikvereine. Hinsichtlich der
Zusammensetzung unterscheiden sich die in
Männergesangvereine und Chorvereine (gemischter
Chor); Gesangvereine
für Frauenstimmen allein
existieren wohl kaum irgendwo.