Gesamteigentum
,
Bezeichnung für gewisse deutsch-nationale Eigentumsverhältnisse und zwar für das gemeinschaftliche Eigentum einer genossenschaftlich zusammengefaßten Mehrheit von Eigentümern, z. B. der Markgenossenschaften, der Gewerkschaften etc. Der Begriff ist jedoch ein bestrittener, indem derselbe im wesentlichen mit dem römisch-rechtlichen Begriff des Eigentums einer juristischen Person zusammenfällt;
jedenfalls ist er heutzutage ohne praktische Bedeutung.
Vgl.
Duncker, Das Gesamteigentum
(Marb. 1843).