Gerüste
Geruzez - Gervex

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(Baugerüste), behufs Errichtung neuer oder Reparatur alter Gebäude aufgeschlagene interimistische Bauwerke
von
Holz,
[* 2] welche zur Unterstützung der in verschiedener
Höhe
Arbeitenden sowie zum
Heben und Weiterschaffen
von
Baumaterialien dienen. Die
Stärke
[* 3] der Gerüste
für Hochbauten richtet sich nach der
Größe und dem
Gewicht der
¶
mehr
hinaufzuschaffenden Bausteine, ihre Breite
[* 5] nach der Anzahl der Arbeiter, welche wieder abhängig von der Stärke der aufzuführenden
Wände ist. Je nachdem die Gerüste
solche für Maurer, Tüncher, Schieferdecker sind, erhalten sie verschiedene Konstruktion. Die
Breite derselben bewegt sich zwischen ¾ und 2½ m. Bockgerüste
von 2½-3 m Höhe, welche besonders im
Innern der Gebäude angewendet werden, bestehen aus Rüstböcken, die mit Brettern belegt sind. Bei größern Höhen werden
in Entfernungen von 2,5-3 m unbearbeitete Baumstämme von entsprechender Stärke in die Erde gegraben und gut verkeilt. An diese
werden in den Höhen der einzelnen Stockwerke mittels angenagelter Knaggen und Klammern
[* 6] oder minder sicher
mit Strängen und Würgknüppeln die Streichstangen oder Streckhölzer befestigt, welche parallel zur aufzuführenden Mauer
laufen.
Auf diesen liegen die vordern Enden der Schußriegel (Schoßriegel) oder Netzriegel, deren hintere Enden auf Mauerabsätzen,
Gurtsimsen, Sohlbänken oder auch in Rüstlöchern ruhen und den aus Rüstbrettern bestehenden Fußboden tragen. Zur Vermehrung der
Standsicherheit des Gerüstes
werden die Rüstbäume sowie die Schußriegel nach der Gebäudemauer hin
etwas geneigt. Vorzuziehen ist die Errichtung einer zweiten Reihe von Rüstbäumen dicht an der Mauer, weil sich dann die bei
Handhabung großer Lasten unvermeidliche Erschütterung des Gerüstes
der noch mörtelfeuchten und deshalb noch unfesten Mauer
nicht mitteilen kann.
Brücken II

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Brücken.
Zum Verputzen oder zur Vornahme leichterer Reparaturen bedient man sich mit Vorteil der sogen.
Fahrgerüste
oder hangenden Gerüste, worauf die Arbeiter mit ihrem Arbeitsmaterial stehen. Sie bestehen in der Regel aus einem mit
Geländern versehenen Fußboden von ca. ¾ m Breite und 2-3 m Länge, hängen in Seilen und Kloben und können
mittels Flaschenzüge aufgezogen und niedergelassen werden. Diese Gerüste
müssen möglichst leicht, mit guten Sperrvorrichtungen
versehen und an hinreichend starken, in der Regel aus den Dachfenstern herausgesteckten, im Innern genügend abgespreizten
Hölzern aufgehängt sein. Zu Arbeiten, die sich bloß auf kurze Stücke einer Fassade erstrecken, und wo ein
Fahrgerüst nicht gut anzubringen ist, stellt man schwebende oder fliegende Gerüste
her, indem man durch die Fenster oder auch
durch Maueröffnungen Hölzer herausstreckt, im Innern abspreizt und äußerlich mit Brettern abdeckt. Gerüste
für hohe Türme,
große Brücken
[* 7] und Viadukte bei Eisenbahnen werden besonders konstruiert, aus gezimmerten Hölzern förmlich abgebunden und
deren Fußböden mit Geländer versehen. Auch diese Gerüste
dienen teils als Standort der Arbeiter, teils als Transportgerüste
für Baumaterialien, teils als Vorrichtungen zum Versetzen der Steine. Ist letzteres ihr Hauptzweck, so nennt man sie Versetzgerüste
(s. d.) und unterscheidet die festen und beweglichen Versetzgerüste. Über die Gerüste
zur Unterstützung von in
Ausführung begriffenen Gewölben s. Lehrgerüste.
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