Die heilige Gertrud, Tochter Pippins von
Landen, 626 geboren, trat in das neugegründete
Kloster Nivelles in
Südbrabant, als dessen
Äbtissin sie 17. März 659 starb. Sie gilt als Schutzpatronin der Reisenden, die ihr zu Ehren die sog.
Gertrudenminne trinken.
Gertrud von Hackeborn, aus angesehenem
Freiherrengeschlecht 1232 geboren, trat früh in das
Kloster der Cistercienserinnen
in Rodardesdorf bei Eisleben,
[* 2] ward 1251
Äbtissin, veranlaßte die Verlegung des
Klosters nach dem benachbarten Helfta (1258)
und pflegte gelehrte
Studien und strenge Zucht; sie starb
Die sog. große Gertrud, ebenfalls Nonne zu Helfta, oft mit
der vorigen verwechselt, geb. wurde durch eine Vision von dem
Studium der freien Künste zum Forschen
in den
Schriften der Kirchenväter getrieben. Sie starb 1311. Den
Inhalt ihrer zahlreichen Visionen, in denen sie unmittelbaren
Umgang mit dem verklärten Herrn haben wollte, schildern ihre
«Insinuationes divinae pietatis» (seit 1536 mehrfach
herausgegeben, übersetzt von M. Wolter, Schaffh. 1864).
Gemahlin des ungar. KönigsAndreas II. und
Mutter der heil. Elisabeth, Landgräfin von
Thüringen, war die Tochter des
GrafenBerthold IV. von
Andechs,
Herzogs von Meranien, eine willensstarke Frau, die ihren Gemahl
und sein
Reich beherrschte. Sie begünstigte die
Deutschen, besonders ihren
Bruder Berchthold, dem sie trotz seiner mangelhaften
Vorbildung 1206 das Erzbistum
Kalocsa, 1209 das
Amt eines
Bans von Kroatien und
Dalmatien, 1212 die Wurde
eines Woiwoden von Siebenbürgen verschaffte.
Dadurch rief sie unter den
Ungarn
[* 9] Unzufriedenheit hervor, und als sie 1213 ihren Gemahl, der gegen Halicz (Galizien) zog,
nach dem nördl.
Ungarn begleitete, wurde sie 28. Sept. von den Verschworenen, an derenSpitze ein
GrafPeter
(von
Csanád) und ein
BanSimon standen, beim
Kloster Leleß überfallen und ermordet.
Daß die Veranlassung ein von ihr begünstigtes
unsittliches
Attentat eines ihrer
Brüder gegen die Gemahlin des
Bánkbán (s. d.) gewesen sei, ist spätere Sage. Ihr Gemahl
hielt dann über die
Thäter und deren Freunde ein blutiges Strafgericht. -