Gerichtstafel
,
diejenige Tafel, welche in den Gerichtslokalitäten zum Anheften gerichtlicher
Verfügungen und Bekanntmachungen
bestimmt ist, um solche zur Kenntnis des
Publikums zu bringen, z. B.
Subhastationen, Konkurseröffnungen,
Aufgebote u. dgl.
Derartige Bekanntmachungen erfolgen allerdings in der
Regel auch gleichzeitig in öffentlichen Blättern, doch ist in manchen
Fällen, z. B. bei der öffentlichen
Ladung (s. d.), der
Anschlag an die Gerichtstafel
zur Legalität des
Verfahrens
erforderlich.
Dasselbe gilt bei dem Aufgebot (s. d.).